NRW verschärft Gesetz nach Gewalttaten psychisch Kranker
Schnellere Infos an Polizei und Ämter, strengere Kontrolle von
Klinik-Entlassungen: Wie NRW nach Gewalttaten durch psychisch Kranke
den Schutz für Bürger verbessern will.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Als Konsequenz aus bundesweit mehreren
blutigen Gewalttaten von psychisch kranken Menschen soll die
Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen künftig besser geschützt werden.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte einen
verschärften Gesetzesentwurf zu Hilfen und Schutzmaßnahmen bei
psychischen Krankheiten vor. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom
Landtag verabschiedet werden.
Amtsgericht entscheidet über Entlassung
Gerichte bekommen nach Angaben Laumanns künftig 24 Stunden mehr Zeit,
um eine sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik -
etwa bei besonderen Erregungszuständen - zu bestätigen. Bisher musste
die Unterbringung bereits am Folgetag bestätigt werden. Um
frühzeitige Entlassungen zu vermeiden, sollen ausschließlich die
Amtsgerichte darüber entscheiden dürfen, sagte Laumann.
Schon bei der Anordnung der Unterbringung einer Person dürfen
Beurlaubungen gerichtlich ausgeschlossen oder unter Vorbehalt
gestellt werden. Aktuell dürfen Kliniken in eigener Verantwortung
über Beurlaubungen von Patienten bis zu zehn Tage entscheiden.
Viele betroffene Menschen sind nach Angaben Laumanns nicht
gefährlich, wenn sie ihre Medikamente regelmäßig nehmen. Ist das der
Fall, sollen und dürfen sie nicht durchgängig untergebracht werden.
Im Gesetzentwurf ist daher eine Pause verankert. Damit soll eine von
den Krankenhäusern beaufsichtigte strukturierte Medikamenteneinnahme
ermöglicht werden.
Mehr Informationen über psychisch Kranke
Der Informationsfluss zwischen Kliniken, Behörden und
Unterbringungseinrichtungen über psychisch kranke Menschen mit
möglichem Gefährdungspotenzial soll verbessert werden. Kliniken
müssen den sozialpsychiatrischen Diensten künftig alle relevanten
Informationen für die Nachsorge weitergeben anstatt wie bisher nur
eine allgemeine Entlassungsmitteilung.
Die sozialpsychiatrischen Dienste müssen mit den Sicherheitsbehörden
und Ausländerbehörden zusammenarbeiten. Auch Aufnahmeeinrichtungen
und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge müssen beteiligt werde
n.
«Es ist besonders wichtig, dass die Polizei weiß, wenn eine Person,
die sich fremdgefährdend verhalten könnte, aus einer Klinik entlassen
wird», sagte Laumann. Zugleich betonte er: «Wir machen kein
allgemeines Register von psychisch erkrankten Personen mit
Gewaltpotenzial.»
Künftig werden flächendeckend sogenannte gemeindepsychiatrische
Verbünde in allen 53 Kreisen Pflicht. Damit soll die Vor- und
Nachsorge von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Die
Verbünde sollen auch Themen wie Verschuldung, Wohnsituation und
Eingliederungshilfe in den Blick nehmen.
Bereits 2025 hatten die Innenminister von Bund und Ländern Beschlüsse
gefasst, um das Risiko für Gewalttaten durch psychisch kranke
Personen zu reduzieren. Dafür müssten die Erkenntnisse von
Gesundheits- und Sicherheitsbehörden besser zusammengebracht werden,
hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gesagt.
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