BGH: Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks Von Jacqueline Melcher und Wolf von Dewitz, dpa
E-Zigaretten kommen vor allem bei jungen Leuten gut an. Aber fallen
auch leere Ersatztanks unter das Verkaufsverbot an Jugendliche? Der
Bundesgerichtshof sagt: Ja.
Karlsruhe (dpa) - Mit bunten Designs und Geschmacksrichtungen wie
Minze, Melone oder Omas Apfelkuchen sprechen E-Zigaretten oft vor
allem junge Menschen an. Das Jugendschutzgesetz verbietet dabei
ausdrücklich den Verkauf an Kinder und Jugendliche. Das gilt auch für
leere Ersatztanks, die erst noch mit Flüssigkeit gefüllt werden
müssen, entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH). Die wichtigsten
Fragen und Antworten zum Verfahren, einem umstrittenen Produkt und
einer wachsenden Branche:
Wie funktioniert eine E-Zigarette?
E-Zigaretten oder Vapes (vom englischen Begriff Vaporizer, auf
Deutsch: Verdampfer) sind elektronische Zigaretten, die mit einer
Flüssigkeit gefüllt sind. Dieses sogenannte E-Liquid wird über ein
batteriebetriebenes Heizelement erwärmt, verdampft und anschließend
über ein Mundstück eingeatmet. Die Flüssigkeit besteht in der Regel
aus den Feuchthaltemitteln Propylenglykol und Glycerin, aus Nikotin
sowie Aroma- und Geschmacksstoffen.
Wie beliebt sind E-Zigaretten?
Laut der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (Debra) der
Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität lag der Anteil der
E-Zigaretten-Nutzer an der Bevölkerung ab 14 Jahren in Deutschland im
Oktober 2025 bei 2,7 Prozent. Der Anteil der Tabakraucher lag zur
selben Zeit bei knapp 30 Prozent. Bei den 14- bis 17-Jährigen ist die
Differenz deutlich kleiner: In dieser Altersgruppe rauchten 9,5
Prozent Tabak, 3,9 Prozent griffen zu den E-Zigaretten.
Ist Vaping gesundheitsschädlich?
Auch wenn E-Zigaretten-Dampf weniger Schadstoffe enthält als
verbrennender Tabak, warnen Gesundheitsexperten vor Gefahren. «Der
ausgestoßene Dampf enthält eine große Zahl an festen und flüssigen
Stoffen, die unter anderem das Herzkreislaufsystem und die Lunge
schädigen können», so das Bundesinstitut für Risikobewertung.
Analysedaten deuteten darauf hin, dass beim Erhitzen der
Flüssigkeiten krebserzeugende Substanzen entstehen könnten. Es fehle
zudem an Langzeitstudien, wie sich das Einatmen auf die Gesundheit
auswirke.
Wie entwickelt sich die Branche?
Der Vaping-Markt boomt. Laut dem Branchenverband BfTG lag der Umsatz
im deutschen E-Zigaretten-Markt 2025 bei 2,4 Milliarden Euro, was ein
Plus um 25 Prozent war. Dieses Jahr soll das Geschäft um 20 Prozent
anziehen, schätzt die Organisation, deren Kürzel für «Bündnis f
ür
Tabakfreien Genuss» steht. Die Entwicklung begründet der Verband
damit, dass mehr Raucher zur E-Zigarette wechselten. Politiker und
Jugendschutz-Experten warnen hingegen davor, dass die Produkte für
junge Leute attraktiv seien und daher eine Gefahr darstellten.
Welche Produktarten gibt es?
Zehn Prozent des Marktes entfallen laut BfTG auf Einweg-E-Zigaretten,
40 Prozent auf Pod-Systeme, bei denen die Tanks vorbefüllt sind und
weggeworfen werden, wenn sie leer sind, während das Elektrogerät mit
einem neuen Tank weitergenutzt wird. Bei den restlichen 50 Prozent
geht es um offene Systeme, bei denen man sich die Tanks selbst mit
Liquids befüllt. Hierfür sind auch die Ersatztanks wichtig, die in
der Regel zwischen 15 und 30 Euro kosten. Der Verband des
E-Zigarettenhandels schätzt hingegen, dass der Marktanteil der
offenen Systeme geringer ist als vom BfTG angegeben.
Was sagt das Jugendschutzgesetz zum Verkauf von E-Zigaretten?
Im Jugendschutzgesetz steht, dass Tabakwaren und andere
nikotinhaltige Erzeugnisse in Geschäften und Versandhandel nicht an
Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Das gilt explizit
«auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder
elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches
Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund
eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse».
Was sagt der BGH zu den Ersatztanks?
Der BGH hat entschieden, dass auch ungefüllte Ersatztanks zu den vom
Jugendschutz erfassten «Behältnissen» zählen. Die Tanks könnten g
ar
nicht anders verwendet werden, als zum Konsum von E-Liquids in
E-Zigaretten, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in
Karlsruhe. Es gehe daher auch dann eine Gesundheitsgefahr von ihnen
aus, wenn sie leer seien. Versandhändler müssten daher sicherstellen,
dass auch leere Ersatztanks nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben
werden.
Wie wird das Alter eigentlich überprüft?
Wenn man im Netz E-Zigaretten bestellt, führt der Händler nach
Angaben des Branchenverbandes BfTG eine Online-Kontrolle durch - er
lässt sich etwa von der Schufa bestätigen, dass der Bestellende
volljährig ist. Hinzu kommt eine Sichtkontrolle des Paketboten bei
der Übergabe an der Haustür: Das soll verhindern, dass etwa ein
minderjähriger Sohn mit den Kontodaten seines Vaters im Internet
Vapes bestellt und den Paketboten an der Haustür abfängt.
Für beide Dienstleistungen - die Online-Datenanalyse der Schufa oder
anderer Dienstleister sowie die Paketboten-Alterskontrolle - zahlen
die E-Zigaretten-Händler Geld. Je nach Bestellung wird ein hoher
zweistelliger Cent-Betrag oder ein niedriger einstelliger Euro-Betrag
fällig, um den Jugendschutz zu gewährleisten, heißt es vom BfTG.
Wie reagiert die Branche auf das Urteil?
Vertreter der Vaping-Branche nahmen die Karlsruher Entscheidung
positiv auf. E-Zigaretten und dazugehörige Komponenten gehörten nicht
in die Hände von Minderjährigen, sagt Dustin Dahlmann vom Bündnis f
ür
Tabakfreien Genuss (BfTG). «Ein konsequenter Jugendschutz ist eine
zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz
rauchfreier Alternativen wie der E-Zigarette für erwachsene
Raucher.»
Oliver Pohland vom Verband des eZigarettenhandels (VdeH) wertet das
Urteil als Bestätigung von Jugendschutzregeln, die der reguläre
Handel einhalte. «Das eigentliche Problem liegt jedoch im stark
wachsenden Schwarzmarkt, der geltende Regeln ignoriert», gibt er zu
bedenken.
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