Bundesgerichtshof entscheidet zu Impfschaden-Klage

Nach einer Corona-Impfung kann eine Frau auf einem Ohr nicht mehr
hören. Über ihre Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca
entscheiden nun Deutschlands höchste Zivilrichter.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Montag
(11 Uhr) über eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca.
Dabei geht es um die Frage, ob eine Frau aus Mainz wegen möglicher
Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung einen Anspruch auf
Auskunft - etwa zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs und
bekannten Verdachtsfällen - sowie Schadenersatz hat. (Az. VI ZR
335/24)

Die Klägerin, Pia Aksoy, wurde im März 2021 mit dem
Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft. Kurz
darauf wurden bei ihr verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt.
Unter anderem kann sie auf einem Ohr nicht mehr hören. Ihre Klage auf
Auskunft und Schadenersatz von Astrazeneca hatte zuletzt beim
Oberlandesgericht Koblenz aber keinen Erfolg.

Am BGH könnte es besser für die Klägerin ausgehen. In der Verhandlung

im Dezember hatte der Senat Bedenken an dem Koblenzer Urteil
geäußert. So könnte das OLG womöglich zu Unrecht davon ausgegangen

sein, dass der Klägerin kein Anspruch auf Auskunft zustehe. Wenn
dieser fälschlicherweise verneint wurde, könnte wohl auch die
Begründung, mit der ein Anspruch auf Schadenersatz abgelehnt wurde,
der Prüfung des BGH nicht standhalten.

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