Das bringt die Reform der Reform bei den Kliniken Von Sascha Meyer, dpa

Auf die umstrittene Krankenhausreform folgt nun bereits ein
«Krankenhausreformanpassungsgesetz». Was ändert das für die
Patienten?

Berlin (dpa) - Es war ein heftiger Kampf, dass es überhaupt ein
Gesetz für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland gab. Jetzt
hat die schwarz-rote Koalition schon eine Reform der
Krankenhausreform durchgebracht, noch ehe die so richtig ins Laufen
gekommen ist. Der Bundestag beschloss mehrere Änderungen, die mehr
Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben sollen.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möchte den Weg des Wandels
damit «alltagstauglich» machen. Kritiker warnen vor einem Aufweichen
zentraler Ziele.

Was regelt die Krankenhausreform?

Die von der Ampel-Koalition Ende 2024 gegen Proteste durchgesetzte
Reform soll finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen
mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen
herbeiführen. Der damalige Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach gar
von einer «Revolution». Zentrales Instrument sind neu definierte
«Leistungsgruppen» für Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu
Ausstattung und Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können
die Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen
abrechnen. Das soll bewirken, dass etwa Krebs-OPs in Kliniken mit
Spezialkenntnissen laufen.

Warum soll die Reform jetzt geändert werden?

Das Netz der 1.700 Kliniken dürfte damit kleiner werden. Denn die
Reform zielt darauf, dass Standorte sich stärker spezialisieren oder
mehr kooperieren und nicht mehr aus finanziellen Gründen unnötige
oder seltene Eingriffe machen. Steuern sollen den Wandel die für die
Krankenhausplanung zuständigen Länder - von denen aber weiter
Proteste kamen. Union und SPD vereinbarten dann im Koalitionsvertrag
Änderungen für eine flexiblere Umsetzung, die besonders auch auf dem
Land eine Grund- und Notfallversorgung sicherstellen sollen. 

Wie sehen die Änderungen aus?

Kommen sollen mehr Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmen vor Ort.
Die Länder sollen dies auch selbst beurteilen, ohne an bundesweite
Vorgaben zur Erreichbarkeit gebunden zu sein. Ausnahmen, dass
Kliniken trotz nicht erfüllter Qualitätskriterien eine
Leistungsgruppe anbieten können, sollen um bis zu drei Jahre
verlängerbar sein - aber mit Einbeziehung der Kassen und begrenzt auf
den Einzelfall, wie die Koalition betont. Änderungen bei der
Vergütung sollen nun ein Jahr später greifen. Statt 65
Leistungsgruppen sollen es noch 61 sein. 

Welche Folgen haben die Änderungen?

Die Einschätzungen zu den Folgen gehen auseinander. Warken sagte, man
habe einen guten gemeinsamen Weg gefunden, damit es im
Transformationsprozess keine «ungewollten Versorgungslücken» gebe.
Grundsätzlich bleibe es dabei: Wenn Häuser Leistungen künftig
erbringen wollen, müssten sie Fachpersonal, Erfahrung und Ausstattung
wie gefordert vorhalten. Nun bleibe angemessene Zeit für die
Umsetzung. 

Grünen-Experte Janosch Dahmen warnte dagegen vor einer Gefährdung der
Patientensicherheit und von Menschenleben. Denn die Logik der Reform
für mehr Spezialisierung und Qualität werde ausgehebelt. Bis zu sechs
Jahre könne es Leistungsgruppen ohne Erfüllung der Kriterien geben. 


Warum gibt es überhaupt eine Reform?

Deutschland hat nach Experteneinschätzungen im Vergleich zu
Nachbarländern relativ viele Krankenhäuser - und es gibt seit Jahren
schwelende Probleme: Finanznöte, Personalengpässe, und etwa ein
Drittel der 470.000 Betten waren laut Ministerium zuletzt nicht
belegt. Die Reform soll bewirken, dass es eine gesteuerte statt einer
unkontrollierten Neuordnung des Kliniknetzes gibt. Finanziellen Druck
gibt es auch: Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für die Kliniken
dürften in diesem Jahr weiter auf 120 Milliarden Euro steigen.

Was wird zu den Kliniken noch geregelt?

Bei einem gemeinsamen Unterstützungsfonds von bis zu 50 Milliarden
Euro für die Neuaufstellung der Kliniken kommt der Bund den Ländern
entgegen und gibt 29 Milliarden statt 25 Milliarden Euro bis 2035.
Der Bundesanteil kommt nun nicht aus Mitteln der gesetzlichen Kassen,
sondern dem Sondervermögen für Infrastruktur. Das Gesetz regelt auch,
wie es mit dem «Bundes-Klinik-Atlas» weitergeht. Das 2024 direkt vom
Ministerium gestartete Vergleichsportal zu bestimmten Leistungen der
Krankenhäuser soll jetzt in die Regie des Gemeinsamen
Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Kassen übergehen.

Was ist daneben vorgesehen?

Bestandteil des Gesetzes sind auch einige andere Regelungen. Für
Termine, die über die bundesweite Service-Hotline 116 117 vermittelt
werden, soll künftig bei Radiologen eine maximale Wartezeit von drei
Wochen gelten - allgemein gibt es eine Vorgabe von vier Wochen. Denn
Röntgenaufnahmen seien «in vielen Fällen eine Grundvoraussetzung fü
r
weitere ärztliche Therapieentscheidungen und daher möglichst zeitnah
durchzuführen».

Wie geht es weiter? 

Abschließend kommt das Gesetz noch in den Bundesrat. Probleme geben
soll es dort nicht mehr, denn bei den letzten Klärungen band die
Koalition die Länderseite bereits mit ein. Geht die Reform der Reform
durch, ergeben sich auch Verschiebungen bei schrittweisen
Umstellungen, die bei der Vergütung nun bis 2030 abgeschlossen sein
sollen. Auf die konkrete Umsetzung kommt es dann aber auch noch an.
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, mahnte schon, die
Länder dürften nicht nur «Erfüllungsgehilfe der Lokalpolitik» s
ein,
die ein natürliches Interesse am Erhalt auch überholter Strukturen

habe.

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