Bundestag beschließt Änderungen an Klinikreform

Eine Neuordnung der Krankenhäuser in Deutschland steht eigentlich
schon im Gesetz. Sie sorgt aber noch immer vielerorts für Unruhe.
Union und SPD bringen jetzt Nachbesserungen durchs Parlament.

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat mehrere Änderungen an der
umstrittenen Krankenhausreform beschlossen, die mehr Spielraum bei
der Umsetzung vor Ort geben sollen. Das Parlament nahm nach
monatelangen Verhandlungen der schwarz-roten Koalition einen
Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an.
Ermöglicht werden damit längere Übergangszeiten und mehr Ausnahmen
von Vorgaben zur Behandlungsqualität. Von der Opposition kam scharfe
Kritik. Das Gesetz muss abschließend noch durch den Bundesrat.

Warken sagte in der Debatte: «Viele Regelungen der Krankenhausreform
waren für die Häuser und Planungsbehörden vor Ort nicht
praxistauglich umsetzbar.» Die Anpassungen gäben nun
«Planungssicherheit mit realistischen Fristen». Bei
Ausnahmeregelungen sei ein guter Weg gefunden worden, damit es nicht
zu «ungewollten Versorgungslücken» komme. Die Ministerin wies
Vorwürfe einer Verwässerung der Reformziele zurück. «Weder haben wi
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das Fachpersonal noch das Geld, die Strukturen so zu belassen, wie
sie sind.»

Große Reform noch von der Ampel-Koalition 

Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag
vereinbart. Die große Krankenhausreform war Ende 2024 von der
Vorgängerregierung und dem damaligen Minister Karl Lauterbach (SPD)
gegen Proteste durchgesetzt worden. Ziele sind, finanziellen Druck zu
immer mehr Behandlungsfällen zu mindern und mehr Spezialisierung bei
komplizierten Eingriffen herbeizuführen. 

Zentrales Instrument dafür sollen genauer definierte
«Leistungsgruppen» für Behandlungen sein, für die jeweils
einheitliche Vorgaben etwa zur Ausstattung und zu Fachärzten gelten.
Nur Kliniken, die die Kriterien erfüllen, sollen diese Behandlungen
anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Das
Änderungsgesetz erweitert nun Möglichkeiten für Ausnahmen, nach denen

Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen
anbieten dürfen. Umstellungen bei der Vergütung sollen ein Jahr
später laufen. 

Scharfe Kritik von Grünen, Linken und AfD

Die Opposition stimmte gegen die Pläne. Grünen-Gesundheitsexperte
Janosch Dahmen sprach von einem «bitteren Tag für die Patienten» und

einer faktischen Rückabwicklung der Reform. Komplexe Eingriffe
könnten nun doch wieder an Kliniken erbracht werden, die sie nur
selten durchführen. Dabei wisse man: «Routine rettet Leben.»
Linke-Fachpolitiker Ates Gürpinar warnte dagegen, es würden
flächendeckend bedarfsnotwendige Krankenhäuser schließen. Der
AfD-Fachpolitiker Martin Sichert sagte, es werde ein «bürokratisches
Monstrum» geschaffen, das die Ineffizienz im Gesundheitswesen weiter
steigere.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von einer Enttäuschung
aus Sicht der Patienten. «Jetzt werden Milliarden Euro für eine
verwässerte Strukturreform ausgeben, ohne die stationäre Versorgung
der kranken Menschen grundsätzlich zu verbessern», sagte Vorstand
Eugen Brysch. Der Sozialverband Deutschland mahnte, oberste Prämisse
müsse jetzt sein, die Versorgung bundesweit einheitlich zu gestalten
und qualitativ zu verbessern. «Daran muss bei der Ausgestaltung vor
Ort unbedingt festgehalten werden.»

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