Was bringt die Reform der Reform bei den Kliniken? Von Sascha Meyer, dpa
Auf die umstrittene Krankenhausreform folgt nun bereits ein
«Krankenhausreformanpassungsgesetz». Was ändert das für die
Patienten?
Berlin (dpa) - Es war ein heftiger Kampf, dass es überhaupt ein
Gesetz für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland gab. Jetzt
soll schon eine Reform der Krankenhausreform besiegelt werden, noch
ehe die so richtig ins Laufen gekommen ist. Die schwarz-rote
Koalition will am Freitag im Bundestag mehrere Änderungen
beschließen, die mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben
sollen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möchte die Vorgaben
damit «alltagstauglich» machen. Kritiker warnen vor einem Aufweichen
zentraler Ziele.
Was regelt die Krankenhausreform?
Die von der Koalition aus SPD, Grünen und FDP Ende 2024 gegen
Proteste durchgesetzte Reform soll den Finanzdruck auf die Kliniken
mindern und mehr Konzentration bei komplizierten Eingriffen
erreichen. Der damalige Minister Karl Lauterbach (SPD) sprach gar von
einer «Revolution». Grundlage der Abrechnungen mit den Kassen sollen
neue «Leistungsgruppen» sein, die medizinische Behandlungen präziser
beschreiben als bisherige Klinikabteilungen. Für sie definiert werden
jeweils einheitliche Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und
Ausstattung. Das soll bewirken, dass etwa Krebs-OPs in Kliniken mit
Spezialkenntnissen laufen.
Warum soll die Reform jetzt geändert werden?
Das Netz der 1.700 Kliniken dürfte damit kleiner werden. Denn die
Reform zielt darauf, dass Standorte sich stärker spezialisieren oder
mehr kooperieren und nicht mehr aus finanziellen Gründen unnötige
oder seltene Eingriffe machen. Steuern sollen den Wandel die für die
Krankenhausplanung zuständigen Länder - von denen aber weiter
Proteste kamen. Union und SPD vereinbarten dann im Koalitionsvertrag
Änderungen für eine flexiblere Umsetzung, die besonders auch auf dem
Land eine Grund- und Notfallversorgung sicherstellen sollen.
Wie sehen die Änderungen aus?
Kommen sollen mehr Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmen vor Ort.
Die Länder sollen dies auch selbst beurteilen, ohne an bundesweite
Vorgaben zur Erreichbarkeit gebunden zu sein. Ausnahmen, dass
Kliniken trotz nicht erfüllter Qualitätskriterien eine
Leistungsgruppe anbieten können, sollen um bis zu drei Jahre
verlängerbar sein - aber begrenzt auf den Einzelfall, wie die
Koalition betont. Übergangsfristen werden verlängert, Änderungen bei
der Vergütung sollen ein Jahr später greifen. Statt 65
Leistungsgruppen soll es 61 geben.
Welches Echo gibt es?
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sieht einen
«tragfähigen Kompromiss», nachdem immensem Druck von Ländern und
Kliniken nicht nachgegeben worden sei. Trotz der Aufweichungen habe
die Reform das Potenzial, mittelfristig die Versorgung zu verbessern.
Grünen-Experte Janosch Dahmen warnte, die Konzentration von
Standorten, Betten und Leistungen werde gebremst. Sie sei aber
«zentraler Hebel» zur dringenden Verbesserung von Wirtschaftlichkeit
und Qualität. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte es, dass
jetzt eine gewisse Planungssicherheit erreicht sei.
Warum gibt es überhaupt eine Reform?
Deutschland hat nach Experteneinschätzungen im Vergleich zu
Nachbarländern relativ viele Krankenhäuser - und es gibt seit Jahren
schwelende Probleme: Finanznöte, Personalengpässe, und etwa ein
Drittel der 470.000 Betten waren nach Ministeriumsangaben zuletzt
nicht belegt. Die Reform soll bewirken, dass es eine gesteuerte statt
einer unkontrollierten Neuordnung des Kliniknetzes gibt. Finanziellen
Druck gibt es auch: Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für die
Kliniken dürften in diesem Jahr weiter auf 120 Milliarden Euro
steigen.
Was wird zu den Kliniken noch geregelt?
Bei einem Unterstützungsfonds für die Neuaufstellung der Kliniken
kommt der Bund den Ländern entgegen und gibt 29 Milliarden statt 25
Milliarden Euro bis 2035. Das Gesetz regelt auch, wie es mit dem
umstrittenen «Bundes-Klinik-Atlas» weitergeht. Das 2024 direkt vom
Ministerium gestartete Vergleichsportal zu bestimmten Leistungen der
Krankenhäuser soll jetzt in die Regie des Gemeinsamen
Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Kassen übergehen.
Was ist daneben vorgesehen?
Bestandteil der Gesetzespläne sind auch einige andere Bereiche. Für
Termine, die über die bundesweite Service-Hotline 116 117 vermittelt
werden, soll künftig bei Radiologen eine maximale Wartezeit von drei
Wochen gelten - allgemein sind es vier Wochen. Denn Röntgenaufnahmen
seien «in vielen Fällen eine Grundvoraussetzung für weitere ärztlic
he
Therapieentscheidungen und daher möglichst zeitnah durchzuführen»,
heißt es zur Begründung.
Wie geht es weiter?
Abschließend kommt das Gesetz noch in den Bundesrat. Probleme geben
soll es dort nicht mehr, denn bei den letzten Klärungen band die
Koalition die Länderseite bereits mit ein. Geht die Reform der Reform
durch, ergeben sich auch Verschiebungen bei schrittweisen
Umstellungen, die bei der Vergütung nun bis 2030 abgeschlossen sein
sollen. Auf die konkrete Umsetzung kommt es dann aber auch noch an.
Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, mahnte schon, die
Länder dürften nicht nur «Erfüllungsgehilfe der Lokalpolitik» s
ein,
die ein natürliches Interesse am Erhalt auch überholter Strukturen
habe.
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