Fixierter Patient verbrennt: Verfahren vorläufig eingestellt
Ein Patient stirbt qualvoll im Krankenhaus. Den überwiegenden Teil
der Verantwortung trage er selbst, heißt es jetzt. Das letzte Wort in
dem Fall ist damit aber vielleicht noch nicht gesprochen.
Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Gerichtsverfahren um den Tod eines
fixierten Patienten während eines Brands in einem Pforzheimer
Krankenhaus gegen zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte ist gegen
Geldauflagen vorläufig eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft und
die Verteidiger stimmten einem Vorschlag der Kammer zu. Endgültig
eingestellt ist das Verfahren, wenn alle gezahlt haben.
Die Kammer am Landgericht Karlsruhe hat es sich nach Aussage des
Vorsitzenden Richters nicht leicht gemacht. Er betonte zudem: «Was
man auch sagen muss: Das ist kein Freispruch.»
Die Beschuldigten waren laut Anklage für den 58-Jährigen zuständig,
der im Mai 2023 starb. Mehrere Vorschriften rund um die Fixierung
sollen versäumt worden sein. Drei Angeklagten warf die
Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vor, einem der Ärzte sogar
Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Er wies die Vorwürfe zurück.
Qualvoller Tod mangels Überwachung
Der Patient war in einem Zimmer neben der Notaufnahme mit Gurten auf
einer Liege gefesselt verbrannt: Er hatte versucht, die Gurte mit
einem Feuerzeug in Brand zu setzen, um sich zu befreien. Stattdessen
fingen Matratze und die Kleidung des Mannes Feuer. Das Klinikpersonal
konnte die Flammen so schnell nicht löschen. Als das Feuer ausbrach,
seien die beiden angeklagten Pflegekräfte in einer Zigarettenpause
gewesen, hieß es.
Eingeliefert worden war der 58-Jährige mit einer Kopfplatzwunde,
nachdem er auf einem Parkplatz betrunken und unter
Medikamenteneinfluss stehend gestürzt war. In der Notaufnahme hatte
er sich laut Anklage aggressiv verhalten, einen Drucker geworfen und
eine Pflegekraft geschlagen.
Vorwürfe gegen weitere Mitarbeiter der Klinik waren fallen gelassen
worden. Auch in dem Gerichtsverfahren zeichnete sich aus Sicht der
Kammer ab, dass zumindest der Vorwurf der Freiheitsberaubung mit
Todesfolge nicht haltbar wäre. Aber auch im Hinblick auf die
fahrlässige Tötung betrachtete sie die Schuld jedes Einzelnen als
nicht besonders schwer. Das Gericht hatte daher vergangene Woche
angeregt, das Verfahren gegen die Angeklagten jeweils gegen Zahlung
einer Geldauflage in Höhe eines Monatsgehalts einzustellen.
Der Vorsitzende sprach nun davon, dass ein Gutachten ergeben habe,
dass «den überwiegenden Anteil der Verantwortung (...) der Getötete
selber» trage. Die Angeklagten haben den Patienten demnach
«medizinisch richtig versorgt». Sie müssen nun Geldauflagen in Höhe
von 2.300 bis 5.000 Euro zahlen.
Protest der Nebenklage
Anwalt David Schneider-Addae-Mensah, der die Frau des Opfers und auch
dessen drei erwachsene Kinder als Nebenkläger vertritt, kritisierte
das Vorgehen massiv. Er kündigte straf-, dienst- und zivilrechtliche
Schritte gegen die Angeklagten, das Klinikum, die Mitglieder der
Schwurgerichtskammer und den Staatsanwalt an, sollte das Verfahren
endgültig eingestellt werden.
Bei der angeklagten Tat handele es sich um ein Verbrechen, eine
Freiheitsberaubung mit Todesfolge. «Beide Ärzte haben sich nach
vorläufiger Würdigung dieses Verbrechens strafbar gemacht, die beiden
Pflegerinnen der Beihilfe dazu», erläuterte der Anwalt in einer
Mitteilung. Das Gesetz erlaube eine Verfahrenseinstellung wegen
«geringer Schuld» nur bei Vergehen.
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