Winterhoff-Urteil: Staatsanwaltschaft will Revision einlegen

Das Bonner Landgericht hat den Kinderpsychiater wegen
Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Damit ist die
Staatsanwaltschaft nicht einverstanden.

Bonn (dpa) - Nach der Verurteilung des Kinderpsychiaters Michael
Winterhoff wegen Körperverletzung will die Staatsanwaltschaft in
Revision gehen. «Insgesamt ist das Urteil in mehreren Punkten hinter
unserem Antrag zurückgeblieben. Deshalb werden wir Revision
einlegen», sagte ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft auf
Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. 

Das Bonner Landgericht hatte Winterhoff am Mittwoch wegen
vorsätzlicher Körperverletzung in sieben Fällen zu einer
Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Laut
Urteil hatte er Kindern und Jugendlichen ein umstrittenes
Psychopharmakon zur Dauerbehandlung verordnet - anders als von der
Staatsanwaltschaft angenommen jedoch nicht, um Patienten zu schaden,
sondern «in heilender Absicht». Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Ob die Verteidigung auch in Revision geht, ist noch unklar

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun
Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert, weil er jungen
Patienten das Psychopharmakon ohne medizinische Notwendigkeit
verordnet habe. 

Winterhoff hatte die Anklagevorwürfe im Prozess bestritten. Die
Verteidigung plädierte auf Freispruch. Ob sie ebenfalls Revision
gegen das Urteil einlegt, werde sie mit ihrem Mandanten besprechen,
teilten Winterhoffs Medienanwälte mit.

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