Urteil im Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff erwartet

Der Psychiater soll jungen Patienten ohne medizinische Notwendigkeit
Psychopharmaka verordnet haben - die Anklage lautet auf gefährliche
Körperverletzung. Er bestreitet die Vorwürfe.

Bonn (dpa) - Im Prozess gegen den Kinderpsychiater und Sachbuchautor
Michael Winterhoff wegen gefährlicher Körperverletzung will das
Bonner Landgericht am Mittwoch (12.00 Uhr) das Urteil sprechen. Laut
Anklage soll er Kindern und Jugendlichen teils über Jahre ohne
medizinische Notwendigkeit ein ruhigstellendes Psychopharmakon
verordnet haben. 

Zudem soll er die Sorgeberechtigten nicht umfassend über mögliche
Nebenwirkungen und Behandlungsalternativen aufgeklärt haben. Die
Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von
drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung
gefordert. 

Verteidigung fordert Freispruch

Der 71-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Er habe stets mit dem Ziel
gehandelt, Patienten zu helfen und das Medikament nicht standardmäßig
verschrieben. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch. Bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die
Unschuldsvermutung. 

Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen von gefährlicher
Körperverletzung durch Beibringung von Gift angeklagt. Während des
Prozesses hatte das Gericht aber 26 Fälle abgetrennt, so dass es im
laufenden Verfahren nur noch um 10 Fälle geht.

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