Messerangreifer war in psychiatrischer Behandlung
Nach einem Messerangriff am Würzburger Hauptbahnhof kommen weitere
Details ans Licht. Der mutmaßliche Täter war mehrfach in
psychiatrischen Kliniken.
Würzburg (dpa/lby) - Der inzwischen tote Mann, der am Würzburger
Hauptbahnhof einen Messerangriff verübt haben soll, war in den
vergangenen Jahren mehrmals in psychiatrischen Kliniken
untergebracht. Wie die Staatsanwaltschaft Würzburg auf Anfrage
mitteilte, befand er sich in den Jahren 2024 und 2025 «aufgrund
richterlicher Beschlüsse» mehrmals in entsprechenden Kliniken in Lohr
und in Würzburg. Welche Gründe dafür vorlagen, war zunächst nicht
bekannt.
Der 35-Jährige war am Montag, eine Woche nach dem Angriff, tot in
seiner Gefängniszelle entdeckt worden; nach Polizeiangaben gehen die
Behörden von einem Suizid aus.
Der Verdächtige hatte nach bisherigen Erkenntnissen am 23. Februar
morgens drei Zeugen Jehovas an einem Stand am Hauptbahnhof
unvermittelt angegriffen. Die Gründe dafür sind bisher nicht bekannt.
Die Zeugen Jehovas sind eine christliche Gemeinschaft mit eigener
Bibel-Auslegung. Die drei Männer wurden leicht verletzt. Zunächst war
unklar, ob der mutmaßliche Täter psychisch krank war.
Erst nach zwei Einschätzungen kam er in Einzelzelle
Bei seiner Einlieferung gab es laut JVA keine Hinweise darauf, dass
der geduldete Asylbewerber suizidgefährdet sein könnte. Der Afghane
wurde demnach zunächst in einem Gemeinschaftsraum untergebracht. Weil
er dort nach Angaben der Gefängnisverwaltung seine Mitgefangenen
provozierte, wurde er noch am selben Tag in einen videoüberwachten
Haftraum der psychiatrischen Abteilung des Gefängnisses verlegt.
Der Anstaltspsychiater habe den Mann am 25. Februar begutachtet und
ebenfalls keine Hinweise auf Suizidgefahr gesehen. «Der Psychiater
stellte daraufhin die Geeignetheit des Gefangenen zur
Einzelunterbringung fest», hieß es in der Stellungnahme. Tatsächlich
in eine Einzelzelle verlegt wurde der Mann laut JVA am 26. Februar
nach einer zweiten ärztlichen Einschätzung, die ebenfalls keine
Hinweise auf einen drohenden Suizid ergab.
Wie in solchen Fällen vorgeschrieben, leitete die Staatsanwaltschaft
ein Todesermittlungsverfahren ein.
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