Messerangreifer vom Würzburger Hauptbahnhof ist tot
Nach einem Messerangriff am Würzburger Hauptbahnhof wird der
Verdächtige tot im Gefängnis gefunden. Wie es dazu kommen konnte, ist
bisher ungewiss.
Würzburg (dpa/lby) - Eine Woche nach einem Messerangriff auf drei
Männer am Würzburger Hauptbahnhof ist der mutmaßliche Täter tot in
der Untersuchungshaft entdeckt worden. «Es deutet alles auf Suizid
hin», sagte eine Polizeisprecherin. Zuvor hatte die «Main-Post»
berichtet. Laut JVA fand ein Wärter den Mann bei der morgendlichen
Kontrolle leblos in seiner Einzelzelle. Einzelheiten nannte die
Anstalt nicht, die genaue Todesursache soll im Rahmen der
Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei geklärt werden.
Zeugen Jehovas attackiert
Der 35 Jahre alte Verdächtige hatte nach bisherigen Erkenntnissen am
23. Februar morgens drei Zeugen Jehovas an einem Stand unvermittelt
angegriffen. Die Gründe dafür sind bisher nicht bekannt. Ob der
Flüchtling psychisch krank war, wissen die Ermittler bisher nicht.
Die Zeugen Jehovas sind eine christliche Gemeinschaft mit eigener
Bibel-Auslegung.
Laut JVA gab es seit der Einlieferung des geduldeten Asylbewerbers am
23. Februar keine Hinweise darauf, dass er suizidgefährdet sein
könnte. Der Afghane wurde demnach zunächst in einem
Gemeinschaftschaftsraum untergebracht. Weil er dort nach Angaben der
Gefängnisverwaltung seine Mitgefangenen provozierte, wurde er noch am
selben Tag in einen videoüberwachten Haftraum der psychiatrischen
Abteilung des Gefängnisses verlegt.
Erst nach zweimaliger ärztlicher Einschätzung in Einzelzelle
untergebracht
Der Anstaltspsychiater habe den Mann am 25. Februar begutachtet und
ebenfalls keine Hinweise auf Suizidgefahr gesehen. «Der Psychiater
stellte daraufhin die Geeignetheit des Gefangenen zur
Einzelunterbringung fest», hieß es in der Stellungnahme. Tatsächlich
in eine Einzelzelle verlegt wurde der Mann laut JVA am 26. Februar
nach einer zweiten ärztlichen Einschätzung, die ebenfalls keine
Hinweise auf eine drohende Selbsttötung ergab.
Wie in solchen Fällen üblich beziehungsweise vorgeschrieben, leitete
die Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren ein. «In diesem
wird insbesondere ermittelt werden, ob Hinweise auf ein
Fremdverschulden vorliegen», teilte der Behördensprecher mit. Das
Strafverfahren gegen den Mann wegen des Messerangriffs werde
eingestellt. Womöglich liefen aber gesonderte Ermittlungen zu seinem
möglichen Tatmotiv weiter.
Flyer an mögliche Zeugen
Die drei angegriffenen Zeugen Jehovas im Alter von 51, 55 und 68
Jahren waren leicht verletzt worden. Passanten, darunter ein Polizist
in Zivil, hatten den Angreifer überwältigt. Der Mann wurde
festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft. Die Polizei
ermittelte wegen versuchten Mordes und versuchter gefährlicher
Körperverletzung.
Am Montagmorgen hatten Polizisten am Hauptbahnhof noch Flyer an
Passanten verteilt mit der Aufforderung, sich zu melden, falls man in
der Vorwoche etwas von der Attacke beobachtet hatte.
Keine Anhaltspunkte für Tat im Wahn
Nach der Gewalttat hatten die Ermittler zunächst keine Hinweise, dass
der Verdächtige berauscht war oder im Wahn gehandelt haben könnte.
Auch Erkenntnisse über eine Drogenabhängigkeit oder eine
drogeninduzierte Psychose gab es laut Staatsanwaltschaft zunächst
nicht.
Eine drogeninduzierte Psychose ist eine psychische Störung, bei der
jemand durch den Konsum von Drogen vorübergehend den Bezug zur
Realität verliert. Halluzinationen und Wahnvorstellungen sind
typische Symptome.
Verdächtiger seit 2023 in Deutschland
Der Afghane lebte laut Staatsanwaltschaft seit 2023 in Deutschland.
Sein Asylantrag war demnach abgelehnt worden, der 35-Jährige blieb
demnach mit behördlicher Duldung in Deutschland.
Das Justizministerium in München betonte, dass die Prävention von
Suiziden in Haftanstalten eine «sehr hohe Bedeutung» habe.
Mitarbeiter und Mediziner sollten schon bei der Einlieferung eines
Häftlings und der ärztlichen Untersuchung auf eine mögliche
Suizidgefahr achten. Auch seien JVA-Mitarbeiter zur Meldung
verpflichtet, wenn Häftlinge nach ihrem Einruck bei schlechter
Gesundheit seien. Sterbe ein Gefangener, werden laut einer
Ministeriumssprecherin umgehend Staatsanwaltschaft und Polizei
informiert, auch bei natürlichen Todesfällen. «In jedem Fall wird ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Obduktion angeordnet.»
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