Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff kommt zum Ende
Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung: Der Psychiater
soll jungen Patienten ohne medizinische Notwendigkeit Psychopharmaka
verordnet haben. Er bestreitet die Vorwürfe.
Bonn (dpa) - Seit über einem Jahr läuft der Prozess gegen den Bonner
Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff wegen
gefährlicher Körperverletzung - nun ist ein Ende in Sicht. Am
Mittwoch (4. März) will das Bonner Landgericht das Urteil sprechen.
Laut Anklage soll Winterhoff Kindern und Jugendlichen teils über
mehrere Jahre ein ruhigstellendes Psychopharmakon verordnet haben,
obwohl dafür «keine Indikation im Rahmen der Zulassung des
Medikaments bestanden» habe. Zudem soll er die Sorgeberechtigten
nicht umfassend über mögliche Nebenwirkungen und
Behandlungsalternativen aufgeklärt haben.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hat für Winterhoff eine Freiheitsstrafe von
drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung
gefordert. Dabei geht sie von einer mittelbaren Täterschaft aus, da
der 71-Jährige die Medikamente zwar verordnet, aber nicht selbst
verabreicht habe.
Winterhoff bestreitet die Vorwürfe. Er habe stets mit dem Ziel
gehandelt Patienten zu helfen und das Medikament nicht standardmäßig
verschrieben. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch. Bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die
Unschuldsvermutung.
Großteil der Fälle abgetrennt
Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen von gefährlicher
Körperverletzung durch Beibringung von Gift angeklagt. Im Laufe des
Prozesses hatte das Gericht aber 26 Fälle abgetrennt, sodass es im
laufenden Verfahren nur noch um zehn Fälle geht.
Das Antipsychotikum Pipamperon wird zur Behandlung von
Schlafstörungen und Unruhezuständen eingesetzt. Kindern und
Jugendlichen unter 18 Jahren sollte es laut Herstellerangaben nur
unter besonderer Berücksichtigung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses
verordnet werden.
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