Bundesverfassungsgericht prüft Ablauf beim Heizungsgesetz

Per Eilverfahren stoppte das Bundesverfassungsgericht 2023 vorläufig
das umstrittene Heizungsgesetz. Nun nehmen die Richterinnen und
Richter den Gesetzgebungsprozess ausführlich unter die Lupe.

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die parlamentarischen Abläufe hinter dem
umstrittenen Heizungsgesetz der ehemaligen Ampel-Regierung
beschäftigen am Donnerstag (10.00 Uhr) erneut das
Bundesverfassungsgericht. Deutschlands oberste Richterinnen und
Richter verhandeln die Klage des Ex-Unionsabgeordneten Thomas
Heilmann, der die Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2023 mit
einem Eilantrag in Karlsruhe vorerst ausgebremst hatte. (Az. 2 BvE
4/23) 

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes - meist Heizungsgesetz genannt
- zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und
Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Die Ampel-Koalitionspartner wollten das Gesetz 2023 noch kurz vor der
parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen. Heilmann
sah sich aber durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren in seinen
Rechten als Parlamentarier verletzt - und wandte sich nach
Karlsruhe. 

Heilmann: Geht um «Recht aller Abgeordneten» 

Mit einer Eilentscheidung stoppte das Bundesverfassungsgericht damals
zunächst die zweite und dritte Lesung des Gesetzes vor der
Sommerpause. Es wurde am Ende rund zwei Monate später vom Bundestag
beschlossen und trat im Januar 2024 in Kraft. Diese Woche Dienstag
präsentierte die schwarz-rote Koalition Eckpunkte ihrer umfangreichen
Reformpläne. 

In Karlsruhe wird nun im sogenannten Hauptsacheverfahren über
Heilmanns Organklage verhandelt. Es geht um die Frage, ob im
Gesetzgebungsverfahren damals Rechte der Abgeordneten auf
gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung
verletzt wurden. Für ihn gehe es «um das Recht aller Abgeordneten auf
ausreichende Beratungszeit», sagt Heilmann. Ein Urteil fällt in der
Regel erst einige Monate nach der Verhandlung.

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