Haftstrafe für Steuerbetrug nach Millionen-Maskendeal

Nach einem Maskengeschäft für 22 Millionen Euro muss ein Unternehmer
jetzt ins Gefängnis. Was hat er sich zuschulden kommen lassen?

München (dpa) - Ein Unternehmer muss wegen Steuerhinterziehung nach
Geschäften mit Corona-Schutzmasken in Millionenhöhe eine mehrjährige

Haftstrafe absitzen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts
München II verurteilte den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von
fünf Jahren und zehn Monaten unter anderem wegen Steuerhinterziehung
in neun Fällen, unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe und weil er sich
falsche amtliche Ausweisen verschaffte. 

Das Urteil beruht demnach auf einer Verständigung, nach dem der
Angeklagte ein Geständnis vor Gericht abgelegt hatte. Es ist noch
nicht rechtskräftig. Das Gericht ordnete zudem Wertersatz in Höhe der
hinterzogenen Steuern gegen den Angeklagten und Nebenbeteiligte an. 

Masken für 22 Millionen Euro

Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagten aus dem oberbayerischen
Gauting (Landkreis Starnberg) im Jahr 2020 für das
Bundesgesundheitsministerium fünf Millionen FFP2-Masken beschafft und
zum Preis von rund 22 Millionen Euro ausgeliefert. Allerdings gab er
dies bei der Steuerklärung nicht richtig an: Er zahlte den Angaben
zufolge 10,7 Millionen Euro Steuern zu wenig.

Sein Geltungsbedürfnis und der luxuriöse Lebensstil hätten den
Angeklagten auf den falschen Weg geführt, urteile der Vorsitzende
Richter laut einer Gerichtssprecherin. Bei seiner Festnahme habe
dieser einen geladenen Revolver und Munition sowie zwei gefälschte
slowenische Ausweise mit sich geführt.

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