Frau fast erwürgt - Ehemann in Psychiatrie eingewiesen

Ein Mann übernachtet bei seiner getrennt lebenden Ehefrau und fordert
Sex. Sie reagiert ablehnend, was sie beinahe das Leben kostet. Das
Landgericht Hamburg stellt fest, dass der 43-Jährige krank ist.

Hamburg (dpa/lno) - Nach einem beinahe tödlichen Angriff auf seine
getrennt lebende Ehefrau hat das Landgericht Hamburg einen
43-Jährigen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Der Angeklagte
sei bei der Tat in der Nacht zum 1. September vergangenen Jahres
vermindert schuldfähig gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin
Birgit Woitas. Der Afghane leide unter einer paranoiden
Schizophrenie.

Nach Feststellung des Gerichts übernachtete der Angeklagte trotz der
Trennung von seiner Frau häufig in der Wohnung der Familie. In der
Tatnacht forderte er gegen 2.20 Uhr Sex von der bereits
eingeschlafenen Frau. Sie lehnte das ab, bot aber an, ihn zu
befriedigen. Aus Eifersucht auf vermeintliche andere Intimpartner der
Frau kniete er sich mit seinem ganzen Körpergewicht auf den Brustkorb
der Frau und würgte sie mit beiden Händen kraftvoll am Hals. 

Kinder retten ihre Mutter

Als er den Würgegriff für einen Moment lockerte, gelang es ihr, um
Hilfe zu rufen. Das hörte der gemeinsame Sohn. Der 17-Jährige zog den
Vater vom Bett, als er die Mutter gerade erneut würgte. Auch die
ältere Tochter kam hinzu. Gemeinsam hielten die Kinder den Vater fest
und warfen ihn schließlich aus der Wohnung. Der 43-Jährige
beschimpfte seine Kinder als «Bastarde». Die Mutter lag zwei Tage im
Krankenhaus und leidet nach Angaben der Richterin bis heute unter den
psychischen Folgen der Tat. 

Rechtlich sei die Tat ein versuchter Totschlag in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung, sagte Woitas. Die Anklage hatte auf
versuchten Mord gelautet. Wegen seiner Erkrankung und der nicht
auszuschließenden Schuldunfähigkeit sei der Angeklagte jedoch
freizusprechen. Er stelle aber eine Gefahr für die Allgemeinheit dar
und müsse darum in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. 

Schon in der Vergangenheit sei der Angeklagte gegen seine Frau
gewalttätig geworden und habe sie gewürgt, was die Familie aber nicht
angezeigt habe. Auch mit anderen unbekannten Personen, von denen er
sich verfolgt fühlte, habe er sich in der Öffentlichkeit
Auseinandersetzungen geliefert. 

Ehefrau verzeiht ihm

Der Angeklagte sei bereits Ende 2024 für zweieinhalb Monate in einer
Psychiatrie behandelt worden. Medikamente hätten seinen Zustand
wesentlich verbessern können. Doch nach der Entlassung habe sich sein
Betreuer nach Angaben der Familie nicht ausreichend um ihn gekümmert.
Die Frau beschaffte über einen Arzt Medikamente, die er vermutlich
aus Angst vor Vergiftung nicht regelmäßig einnahm. In seinem
Verfolgungswahn glaubte er nicht nur, dass seine Frau ihn betrogen
habe, sondern auch eine Mörderin sei. Während des Prozesses rief er
nach Angaben von Woitas im Gerichtssaal: «Hätte ich sie doch
getötet!»

Die Richterin äußerte die Hoffnung, dass sich der Zustand des
Angeklagten durch die Einnahme von Medikamenten verbessern werde.
Seine Familie stehe zu ihm. Seine afghanische Ehefrau habe als Zeugin
vor Gericht gesagt, dass sie ihm verziehen habe. «Er sei ein guter
Mensch und Ehemann», zitierte Woitas die Frau. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.

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