München muss am Mittleren Ring vorläufig zurück zu Tempo 30
Die Stadt wollte den Vollzug aussetzen, bis der
Verwaltungsgerichtshof entschieden hat - dieser sieht dafür keinen
Grund. Der Oberbürgermeister kritisiert die Entscheidung, will sie
aber befolgen.
München (dpa/lby) - Nach einer weiteren Schlappe vor Gericht muss
München an der Landshuter Allee zumindest vorübergehend wieder
Tempo-30-Schilder aufhängen. Die Stadt scheiterte mit einem Antrag
auf Aussetzung dieser vom Verwaltungsgericht angeordneten Maßnahme
vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), wie dieser
mitteilte. Über die Frage, ob Tempo 30 auf Dauer bleibt, hat das
Gericht damit aber noch nicht entschieden.
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) kritisierte die aktuelle
Entscheidung, kündigte aber an, die Tempo-30-Schilder «so schnell wie
möglich» wieder aufstellen zu lassen. Die Stadt kündigte an, damit am
Mittwoch zu beginnen.
Erst im Januar auf 50 erhöht
Der Streit um Einschränkungen für Autofahrer auf der vielbefahrenen
Bundesstraße im Nordwesten Münchens für sauberere Luft schwelt schon
seit Jahren. Die Deutsche Umwelthilfe hatte vor Gericht Fahrverbote
für Dieselfahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß erstritten.
Die Stadt wollte weitere Fahrverbote durch Tempo 30 statt Tempo 50
umgehen.
Im Januar hatte OB Reiter das Tempolimit dort aber wieder auf 50
erhöhen lassen - unter Verweis auf eine Prognose, der zufolge auch
mit der Rückkehr zum schnelleren Fahren keine Grenzwerte für das
gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid mehr übertroffen werden
würden. Dagegen klagten Anwohner mit Unterstützung der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) - und bekamen vor dem Verwaltungsgericht Recht. Die
Stadt wiederum legte dagegen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Beschwerde ein und beantragte, die Entscheidung aus der niedrigeren
Instanz bis zur Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Dies
lehnten die Richter nun aber ab.
Eine Aussetzung komme «komme nur ausnahmsweise in Betracht», heißt es
vom BayVGH. Die Voraussetzungen dafür seien aber nicht erfüllt, denn
die Landeshauptstadt habe bisher nicht dargelegt, warum der Beschluss
des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig sein sollte. Die
dort geäußerten Bedenken zur Prognose der Stadt zur
Schadstoffentwicklung seien nicht von der Hand zu weisen. Zudem
würden auch keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da die
Beschilderung ja jederzeit wieder geändert werden könne, so das
Gericht.
OB Reiter kritisiert Steuerverschwendung
Der Münchner OB Reiter rechtfertigte sich für seine Entscheidung, das
Tempolimit im Januar anzuheben. Dies sei nicht aus Willkür passiert,
«sondern weil der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert eingehalten
wurde - so wie angekündigt. Politik muss verlässlich sein.»
Dass nun die gerade erst montierten Tempo-50-Schilder wieder durch
30er-Schilder ersetzt werden müssten, statt auf das Ende des noch
laufenden Beschwerdeverfahrens zu warten, sei eine unnötige Belastung
der Verwaltung und vermeidbare Verschwendung von Steuergeldern,
kritisiert Reiter. Die Verantwortung dafür liege «nicht bei der
Stadtspitze, sondern in der gerichtlichen Entscheidung». Aus seiner
Sicht habe das Gericht «eine eventuell neue Prognose höher gewichtet
als die tatsächlich gemessenen und erreichten Werte und die
bestehende Prognose».
Der BayVGH hatte den Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern
allerdings einige Stunden zuvor bereits zurückgewiesen: Diese sei von
der Stadt selbst verursacht worden, weil sie das Limit schon vor
Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans
wieder geändert habe, hieß es in der Mitteilung des Gerichts zur
Entscheidung.
DUH begrüßt Entscheidung
Die DUH begrüßte die Entscheidung dagegen. «Diese höchstrichterlich
e
Bestätigung der vorangegangenen Gerichtsentscheidung zwingt
Oberbürgermeister Reiter zur Einhaltung bestehender Regeln für die
saubere Luft», teilte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch mit. «Di
e
heutige Entscheidung ist ein Sieg für die Menschen in München, die
unter der gesundheitsschädlichen Luft leiden. Ich erwarte von
Oberbürgermeister Reiter, dass er noch am Dienstag Tempo 30
wiederherstellt. Wir werden nicht akzeptieren, dass der rechtswidrige
Zustand bestehen bleibt.»
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