Missbrauch in Klinik? Wie wird der Kinderschutz überprüft Von Monika Wendel, dpa

Ein Kinderarzt sitzt seit November wegen Missbrauchverdachts in
U-Haft. Die Havelland-Kliniken ziehen erste Konsequenzen. Aber die
Überprüfung von Kinderschutzkonzepten soll auch landesweit anlaufen.

Nauen (dpa/bb) - Nach dem Missbrauchsverdacht gegen einen Kinderarzt
der Havelland-Kliniken will sich die Landeskrankenhausgesellschaft
mit den Kinderschutzkonzepten aller Kliniken in Brandenburg befassen.
Das teilte eine Sprecherin der Havelland-Kliniken auf Anfrage mit. 

Als Folge der Ermittlungen gegen den Kinderarzt sammle die
Landeskrankenhausgesellschaft bis Ende Februar die
Kinderschutzkonzepte der Krankenhäuser. Eine Arbeitsgruppe werde
diese dann prüfen und Empfehlungen geben. 

Kinderarzt wegen Missbrauchsverdachts im Gefängnis

Im Januar war bekannt geworden, dass ein Kinderarzt der
Havelland-Kliniken in Untersuchungshaft kam. Er soll während des
Dienstes im Krankenhaus in Rathenow westlich von Berlin ein Kind
sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es
mehrere Opfer gegeben hat. Überprüft wird ein Zeitraum von rund zehn
Jahren. 

Die Havelland-Kliniken kündigten im Januar bereits an, ihre
Schutzmechanismen zu überprüfen und den Fall mit Hilfe von Experten
aufzuarbeiten. Dabei geht es um das Kinderschutzkonzept sowie das
Vier-Augen-Prinzip bei Behandlungen, wonach zwei Personen anwesend
sein müssen. Gegen dieses sei im Fall des verdächtigen Arztes
verstoßen worden, hatte es geheißen. Wie es genau dazu kam, sagte die
Klinik jedoch nicht. 

Wie ist der Stand der Aufarbeitung in den Havelland-Kliniken?

In den Havelland-Kliniken wird das bestehende Kinderschutzkonzept
überarbeitet. Bislang war es vor allem auf mögliche
Kindeswohlgefährdung durch Dritte ausgerichtet, wie die Sprecherin
der Havelland-Kliniken, Babette Dietrich, erklärte. «Mit der
Überarbeitung wird dem Aspekt des Schutzes vor institutioneller
Kindeswohlgefährdung - also innerhalb der Kliniken - ein deutlich
größeres Gewicht zukommen als bisher.»

In der kommenden Woche beginne zudem an beiden Klinik-Standorten in
Nauen und Rathenow zur Qualitätssicherung eine Überprüfung von
Abläufen und Strukturen, kündigte das Unternehmen an. Dabei sei auch
der externe Experte Hans Leitner eingebunden. Er leitete früher die
Kinderschutz-Fachstelle in Brandenburg. Ziel sei es,
Schutzmechanismen verbindlicher und klarer im Klinikalltag zu
verankern. 

Welche Konsequenzen gibt es bereits? 

Bei Neueinstellungen ist das Kinderschutzkonzept ab sofort
Bestandteil des Arbeitsvertrages, wie das Klinik-Unternehmen
mitteilte. Beschäftigte mit regelmäßigem Kontakt zu minderjährigen

Patienten müssen bei der Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis
vorlegen. Neu sei, dass diese Abfrage künftig alle drei Jahre
wiederholt werde.

Das Vier-Augen-Prinzip gilt zudem verbindlich bei Untersuchungen von
Kindern. Steht organisatorisch keine zweite Person zur Verfügung,
werden nicht akut notwendige Untersuchungen auf Zeiträume mit höherer
Dienstbesetzung verschoben, wie es hieß. Zudem werden Beschäftigte
regelmäßig zum Vier-Augen-Prinzip belehrt und dies dokumentiert.

Wie wurde das Elterntelefon angenommen?

Das am 14. Januar eingerichtete Elterntelefon haben laut
Havelland-Kliniken bislang zwölf Familien genutzt. Das Angebot
bestehe weiterhin. Dreimal wöchentlich gibt es Sprechzeiten. Die
Vorwürfe gegen den Kinderarzt hätten das Vertrauen von Patientinnen
und Patienten und ihren Familien erschüttert, hatte es geheißen.

Wie kommen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voran? 

Der Arzt war am 24. November 2025 festgenommen worden. Einen Tag
darauf erließ eine Ermittlungsrichterin Haftbefehl. Der Mediziner kam
in Untersuchungshaft, die laut Staatsanwaltschaft Potsdam
fortbesteht. Die Ermittlungsbehörde gab keine Auskunft, welche
Erkenntnisse sie nach rund dreimonatigen Ermittlungen bislang
gewonnen hat.

«Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 2.11.2025 im Rahmen der
Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ein Kind in den Räumen des
Klinikstandorts Rathenow sexuell missbraucht zu haben», hatte die
Staatsanwaltschaft im Januar mitgeteilt. Sie machte den Fall erst
Wochen später öffentlich und hält sich bislang mit Informationen
bedeckt. 

Nach der Auswertung von sichergestellten Daten soll es Anhaltspunkte
geben, dass der Arzt noch mehr Kinder missbraucht haben könnte. Als
Haftgrund wurde Wiederholungsgefahr angeführt. Bis zu einer
rechtmäßigen Verurteilung gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Laut
Strafprozessordnung soll die Untersuchungshaft in der Regel sechs
Monate nicht überschreiten.

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