Mehr als 1.000 Verfahren zu Corona-Verstößen in Hessen

Die hessische Polizei hat über 1.000 Ermittlungsverfahren
eingeleitet, weil sich Menschen nicht an die Corona-Auflage gehalten
haben. Besonders häufig ging es dabei um das Versammlungsgesetz.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Maskenpflicht, 3G-Regel, Abstandsgebote und
Kontaktverbote - die Corona-Pandemie brachte den Menschen unzählige
Auflagen. Wegen Verstößen gegen diese Auflagen sind seit dem Jahr
2020 insgesamt 1.023 Ermittlungsverfahren durch die hessische Polizei
eingeleitet worden. Das geht aus der Antwort des hessischen
Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage von
Mitgliedern der AfD-Fraktion im Wiesbadener Landtag hervor. 

Am häufigsten handelte es sich demnach mit 367 Fällen um Verfahren
nach dem Versammlungsgesetz, gefolgt von 126 Verfahren wegen
Sachbeschädigung und 112 Verfahren wegen Volksverhetzung. Wie viel
Geld die Kommunen dadurch eingenommen haben, geht aus der Antwort
nicht hervor. Die Summe der aus den Verfahren resultierenden
Bußgelder werde statistisch nicht erfasst, ebenso wenig die Anzahl
der derzeit noch anhängigen Verfahren, hieß es.

Auch Verfahren gegen Landesbeschäftigte eingeleitet

In 36 Fällen wurden seit 2020 laut den Angaben Beschäftigte im
öffentlichen Dienst des Landes dienstrechtlich belangt. Demnach
wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

* Gegen einen Beamten des Justizwachtmeisterdienstes und einen
Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes wurde jeweils ein
Disziplinarverfahren unter Feststellung eines Dienstvergehens
eingestellt.
* Zwei Tarifbeschäftigte des Finanzministeriums wurden abgemahnt.
* Jeweils ein Tarifbeschäftigter beim Landesbetrieb Hessenforst
wurde gekündigt beziehungsweise abgemahnt.
* Im Bereich der Staatlichen Schulämter wurde jeweils eine
Lehrkraft aus dem Beamtenverhältnis entfernt beziehungsweise
vorläufig des Dienstes enthoben. In jeweils einem Fall gab es eine
ordentliche Kündigung, einen Verweis beziehungsweise eine Geldbuße.
* An der Hochschule Fulda wurde gegen einen Angehörigen der
Berufsgruppe der Professorinnen und Professoren eine Ermahnung
ausgesprochen.
* An der Justus-Liebig-Universität Gießen wurde das
Arbeitsverhältnis von zwei Beschäftigten aus dem
administrativ-technischen Dienst durch eine außerordentliche
Kündigung beendet.
* An der Philipps-Universität Marburg wurde einer
Projektkoordinatorin in der Probezeit gekündigt.
* Bei Tarifbeschäftigten des hessischen Wirtschaftsministeriums kam
es zu vier Abmahnungen, sechs Ermahnungen und einer Herabgruppierung.
Zudem sind sieben Auszubildende abgemahnt worden.
* Gegenüber Bediensteten des hessischen Innenministeriums wurden
zwei Missbilligungen und eine Abmahnung ausgesprochen.

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