Kein Zusatznutzen? Rückschlag für Alzheimer-Mittel

Tiefschlag für Deutschlands ersten Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab. Der
Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken
sieht keinen relevanten Zusatznutzen. Was nun?

Berlin (dpa) - Für den Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab gibt es nach
Ansicht eines entscheidenden Expertengremiums keinen belegten
Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Behandlungsansätzen. Der erste
Wirkstoff in Deutschland, der sich direkt gegen die
Eiweißablagerungen im Gehirn wende, habe bei Symptomatik oder
Lebensqualität nicht besser abgeschnitten als Behandlungen, die nur
auf Symptome zielten, schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss von
Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA). Lecanemab kann trotz
dieses Beschlusses zunächst weiter verordnet werden, langfristig ist
das jedoch fraglich.

Die G-BA-Bewertung hat einen großen Einfluss auf die Verhandlungen
über den Preis, den gesetzliche Krankenkassen künftig für Lecanemab
zahlen. Einigen sie sich nicht, könnte der Hersteller das Mittel vom
deutschen Markt zurückziehen. 

Extrem hohe Kosten von Lecanemab

«Kein Zusatznutzen bedeutet nicht, dass der Wirkstoff nutzlos ist»,
betont der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Es gehe dabei darum, ob der
Wirkstoff Vorteile im Vergleich zu bislang in Deutschland
angewendeten Behandlungen habe. Neue Daten des Herstellers könnten
künftig möglicherweise einen solchen Zusatznutzen noch belegen. 

Eine weitere Rolle für die nun anstehenden Preisverhandlungen
zwischen dem Hersteller und dem Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) spielt die Kostendifferenz, die
noch extrem hoch ist: Die häufig eingesetzten
Acetylcholinesterase-Hemmer zur Symptombehandlung bei Alzheimer
kosten rund 20 bis 30 Euro pro Monat, Lecanemab aktuell etwa das
Hundertfache davon. 

Lecanemab ist unter dem Handelsnamen Leqembi seit dem 1. September
2025 in Deutschland auf dem Markt. Es kann den Krankheitsverlauf in
der Frühphase um einige Monate verzögern, um eine Heilung geht es
dabei aber nicht.

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