Geflügelpest in Putenbestand im Kyffhäuserkreis festgestellt

Im Kyffhäuserkreis ist die Geflügelpest in einem großen Putenbestand

ausgebrochen. Rund 10.500 Tiere sind betroffen. Die Tötung des
Bestands wurden angeordnet.

Erfurt/Sonderhausen (dpa/th) - In einem Putenbestand im
Kyffhäuserkreis ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Betroffen
sind rund 10.500 Tiere, wie das Thüringer Gesundheitsministerium
mitteilte. Zuvor waren in dem Betrieb erhöhte Tierverluste
aufgetreten.

Virus amtlich bestätigt

Nach Angaben des Ministeriums verhängte das zuständige Veterinär- und

Lebensmittelüberwachungsamt eine Betriebssperre und ließ Proben
untersuchen. Dabei wurde am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor am
Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Befund und differenzierte
ihn als hochpathogenes Virus vom Typ H5N1.

Keulung des Bestands und Sperrzonen

Der gesamte Bestand soll unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht
getötet werden. Zudem werden eine Schutzzone mit einem Radius von
mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von mindestens
zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Neben dem
Kyffhäuserkreis ist auch der Landkreis Sömmerda betroffen. Die
genauen Grenzen und die dort geltenden Maßnahmen sollen die
zuständigen Behörden per Allgemeinverfügung festlegen.

Ministerium mahnt zu Sicherheitsmaßnahmen

Das Ministerium rief Geflügelhalter erneut dazu auf,
Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um weitere Ausbrüche
zu verhindern. Bürgerinnen und Bürger sollen Funde verendeter
wildlebender Wasservögel, Greifvögel oder Kraniche den
Veterinärämtern melden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass
Geflügelhaltungen meldepflichtig sind.

Seit Jahresbeginn wurde das H5N1-Virus den Angaben zufolge in
Thüringen bei 21 Wildvögeln in mehreren Landkreisen sowie in den
Städten Gera und Erfurt nachgewiesen. Der letzte Fall in einem
Geflügelbestand im Freistaat wurde Ende Oktober vergangenen Jahres im
Landkreis Nordhausen festgestellt.

Für Vögel meist tödliche Tierseuche

Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, umgangssprachlich auch
Vogelgrippe genannt. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen
Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Tote Vögel sollen
nicht angefasst, sondern den Behörden gemeldet werden.

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