Emilys Tod auf Klassenfahrt: Gericht sieht Anspruch Von Frank Christiansen, dpa
Dem Vater der Schülerin Emily (13), die auf einer Klassenfahrt nach
London starb, steht Schmerzensgeld zu. Das hat die Justiz deutlich
gemacht. Über die Höhe wird weiter gestritten.
Düsseldorf (dpa) - Der Vater der 13-jährigen Emily, die auf einer
Klassenfahrt nach London starb, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das
hat das Düsseldorfer Landgericht deutlich gemacht.
Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen 125.000 Euro. Seit
der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden habe, sei ihm erst
richtig bewusst geworden, was passiert sei, sagt er. Er sei seit
einem Jahr arbeitsunfähig, leide an schweren Depressionen und einer
posttraumatischen Belastungsstörung.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Beate Hoffmann, wie es ihm
denn heute geht, fällt die Antwort des Vaters deutlich aus: «Sehr
schlecht», sagt er. «Ich sollte längst in Baden-Baden in der Reha
sein. Aber der Prozess ist ja mehrmals verschoben worden.» Er wolle
mit der Sache endlich abschließen.
Zweimal habe man ihm bereits als Kraftfahrer gekündigt. «Es wäre
indiskutabel, so lange zu trauern.» Konzentrationsschwierigkeiten,
Beinahe-Unfälle, verminderte Leistungsfähigkeit. «Ich habe meine
Touren nicht geschafft.»
Ansprüche verjährt?
Emily war im Juni 2019 in London gestorben. Zwei Lehrerinnen waren
später wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Sie
hatten laut Urteil gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie
vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der
teilnehmenden Schüler gefragt hatten.
Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine
akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen
und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das
Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert.
Im Zivilverfahren argumentiert das Land, die Ansprüche seien
verjährt. Seine Vertreter zogen auch in Zweifel, dass der Vater
seiner Tochter besonders nahestand.
Emily lebte nach der Trennung der Eltern bei der Mutter. Aber die
Richter sehen die Ansprüche nicht als verjährt an. Die rechtliche
Lage sei lange diffus gewesen. Auch an der Nähe des Vaters zu seiner
Tochter haben die Richter keine Zweifel.
Vergleichsvorschlag 25.000 Euro
Sie schlagen 25.000 Euro als Vergleich vor. «Mehr können wir, ehrlich
gesagt, nicht gut begründen», sagt Richterin Hoffmann. Die
Schmerzensgeldsummen seien in Deutschland nun einmal eher niedrig.
«Vielleicht ist dies aber eine Genugtuung für den Kläger und eine
Möglichkeit, mit der ganzen Sache abzuschließen. Vielleicht ist das
auch für ihre psychische Gesundheit ganz gut», wirbt die Richterin
für den Vorschlag.
Während der Anwalt des Landes signalisiert, das man dem wohl
zustimmen könnte, lehnt der Vater nach kurzer Rücksprache mit seinem
Anwalt Manuel Reiger ab. «Die Leiden rechtfertigen ein deutlich
höheres Schmerzensgeld. 25.000 Euro sind zu wenig für das, was er
erleiden musste.», sagt Reiger. Er stellt die Hälfte der geforderten
125.000 Euro als diskutable Summe in den Raum.
Geld soll in Stiftung fließen
Er wolle das Geld nicht für sich, sondern für die Stiftung, die er
gegründet habe, um seiner Tochter «ein kleines Denkmal zu setzen»,
sagt Emilys Vater. «Ich möchte, dass meine Tochter nicht vergessen
wird.» Die Stiftung kümmert sich um diabeteskranke Kinder.
Seine Stimme stockt, er wischt sich die Tränen aus den Augen. Am Tag
ihrer Abreise habe er ihr noch Taschengeld gebracht - und sie zum
letzten Mal lächeln sehen. «Sie wäre heute 21, hätte wahrscheinlich
ihren Führerschein gemacht - alles Dinge, die ich nicht mit ihr
erleben kann.»
Doch nun muss erst ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Das
Gericht bestellt in der Sache einen Psychiater aus Kalkar. Er soll
klären, wie stark der Vater unter dem Tod seiner Tochter leidet.
«Sehr erniedrigend»
Der Vater gibt sich nach der Verhandlung kämpferisch: Er hätte sich
zwar ein Urteil gewünscht, um abschließen zu können, aber 25.000 Euro
seien «völlig indiskutabel». Außerdem sei es sehr erniedrigend fü
r
ihn gewesen, wie die Gegenseite argumentiert habe. «Wir machen auf
jeden Fall weiter. Gerechtigkeit für meine Emily.»
Rechtsanwalt Reiger appelliert «an die politisch Verantwortlichen in
Nordrhein-Westfalen, sich den Fall nach den Hinweisen des Gerichts
noch einmal genau anzuschauen. Gemeint ist wohl NRW-Schulministerin
Dorothee Feller (CDU).
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