Tod auf Klassenfahrt: Emilys Vater lehnt Vergleich ab
Der Vater von Emily lehnt einen Schmerzensgeld-Vorschlag des Gerichts
ab. Nun soll ein Gutachten klären, wie sehr ihn der Tod seiner
Tochter auf einer Klassenfahrt belastet.
Düsseldorf (dpa) - Der Vater der 13-jährigen Emily, die auf einer
Klassenfahrt nach London starb, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das
hat das Düsseldorfer Landgericht deutlich gemacht. Die Richter
schlugen 25.000 Euro Schmerzensgeld als Vergleich vor. Den Vorschlag
lehnte der Vater ab. Nun muss ein psychiatrisches Gutachten erstellt
werden.
Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen Schmerzensgeld in
Höhe von 125.000 Euro. Er sei seit einem Jahr arbeitsunfähig, leide
an schweren Depressionen und einer posttraumatischen
Belastungsstörung. Seit der Bundesgerichtshof in der Sache
entschieden habe, sei ihm erst richtig bewusst geworden, was passiert
sei.
Emily war im Juni 2019 in London gestorben. Zwei Lehrerinnen waren
wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig schuldig gesprochen worden.
Sie hatten laut Urteil gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil
sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der
teilnehmenden Schüler gefragt hatten.
Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine
akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen
und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das
Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert.
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