Tollwut-Virus bei totem Hund - Ermittlungen laufen

Deutschland gilt seit 2008 als frei von Tollwut. Ein eingeschleppter
Fall in Rheinland-Pfalz sorgt für Aufsehen. Waren die Papiere des
Tieres gefälscht?

Ludwigshafen/Mainz (dpa/lrs) - Im Fall des im Rhein-Pfalz-Kreis an
Tollwut verendeten Hundes aus Russland ermittelt die Kriminalpolizei
wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz.
Das teilte das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit. Man stehe im engen
Austausch mit dem zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreis, erklärte eine Sprecherin in Ludwigshafen. «Zum
aktuellen Zeitpunkt sind weitere Auskünfte zu den geplanten
polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen nicht möglich.»

Dem Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz zufolge sind zwischen
Januar 2021 und Februar 2026 zehn Fälle bekannt, in denen illegaler
Welpenhandel und/oder ein gefälschter Impfpass im Bundesland eine
Rolle spielte. «Bei den zehn Anzeigen handelt es sich ausschließlich
um Hundewelpen», teilte das LKA in Mainz mit. «Mutmaßlich wurden
diese aus Rumänien, Serbien, Russland und Polen illegal eingeführt.»


Derweil teilte das saarländische Umweltministerium mit, dass in dem
Bundesland ebenfalls Hunde ermittelt worden seien, die im
Zusammenhang mit der Sammelstelle in Russland transportiert worden
seien. Diese würden aktuell amtlich überwacht, hieß es. Die Behörde
n
hätten für diese Tiere die Überprüfung der Tollwutschutzimpfung
angeordnet und sie teils auch in Schutzquarantäne gebracht. Ein
erhöhtes Tollwut-Risiko für das Saarland bestehe nicht, so das
Ministerium. 

Landesumweltministerium erinnert an Gesetzentwurf

Ein Sprecher des Landesumweltministeriums sagte, zur besseren
Überwachung des Onlinehandels mit Hunden, Katzen und exotischen
Tieren habe Rheinland-Pfalz bereits 2019 mit Schleswig-Holstein einen
Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. «Eine der
Forderungen war die Einführung einer Identitätspflicht für alle
Anbieter auf Online-Plattformen sowie eine verpflichtende
Zertifizierung der Verkaufsportale.»

Auch die Rückverfolgbarkeit sollte somit besser gewährleistet werden
können, um den illegalen Import von zu jungen oder kranken Welpen
insbesondere aus Osteuropa zu unterbinden. Der Bundesrat habe der
Initiative zugestimmt und die Bundesregierung zum Handeln
aufgefordert. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes
von 2024 sei aber dem Bruch der Ampel-Koalition zum Opfer gefallen.

Landkreis: Weitere betroffene Veterinärämter wurden informiert

Dem Rhein-Pfalz-Kreis zufolge sind seitens des Kreis-Veterinäramtes
und des Gesundheitsamtes alle notwendigen Maßnahmen zu dem Fall
abgeschlossen - unter anderem die Kontaktermittlung von Menschen und
Tieren, ihre individuelle Risikobewertung sowie gegebenenfalls das
Anraten einer Impfung. Wie der aktuelle Stand außerhalb des
Zuständigkeitsgebiets sei, darüber habe man keine Kenntnis. «Die
weiteren betroffenen Veterinärämter wurden über das Schnellwarnsystem

des Bundes und der Länder informiert.»

Im Rhein-Pfalz-Kreis war der Verwaltung zufolge bei einem toten Hund
aus Dannstadt-Schauernheim der Tollwut-Erreger nachgewiesen worden.
Das ursprünglich aus Russland stammende Tier zeigte nach einer
Operation Ende Januar Verhaltensauffälligkeiten und wurde in die
Quarantänestation eines Tierheims in der Region gebracht. Dort
verendete es in der darauffolgenden Nacht.

Verdacht: Falsche Angaben?

Die für die Überführung erforderlichen Papiere - laut denen der Hund

gegen Tollwut geimpft war - sowie der implantierte Chip waren der
Kreisverwaltung zufolge nicht zu beanstanden. Im Nachhinein bestehe
aber der Verdacht, dass das Alter des Tieres nicht korrekt angegeben
wurde sowie dem Tier andere Papiere zugeordnet wurden und es demnach
nicht gegen Tollwut geimpft war. Deutschland gilt seit 2008 als frei
von der klassischen Form der Tollwut.

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