Linke: Arbeitgeber sollen mehr in Rentenkasse einzahlen

Bisher lautet das Prinzip bei Sozialbeiträgen meist: Fifty-fifty.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte. Muss aber nicht so
sein, schließt die Linke aus einem neuen Gutachten.

Berlin (dpa) - Arbeitgeber sollten aus Sicht der Linken mehr in die
Rentenversicherung einzahlen als Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil
solle von heute 50 Prozent schrittweise auf 60 Prozent des fälligen
Rentenbeitrags angehoben werden, heißt es in einem Thesenpapier. Die
Linke schließt aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des
Bundestags, dass dies rechtlich zulässig sei.

Bisher übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des
Beitragssatzes von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns. Um auf ein
auskömmliches Rentenniveau zu kommen, sollen Arbeitnehmer aber
zusätzlich privat vorsorgen. Die Linke sieht sie deshalb einseitig
belastet.

«Schuften ein Leben lang»

«Seit Jahren tragen die Beschäftigten die Hauptlast für ihre
Altersvorsorge», sagte Parteichefin Ines Schwerdtner. «Sie schuften
ihr Leben lang, sollen privat vorsorgen und am Ende reicht die Rente
kaum zum Leben.» An die Adresse der Arbeitgeber sagte sie: «Wer von
der Arbeit der Beschäftigten profitiert, muss sich auch angemessen an
ihrer sozialen Absicherung beteiligen.»

Das Gutachten des wissenschaftlichen Diensts führt Beispiele an, dass
die Beiträge zu einzelnen Sozialversicherungen nicht immer
paritätisch - also jeweils zur Hälfte - von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern übernommen werden. In Sachsen etwa zahlen Arbeitnehmer
mehr in die Pflegeversicherung ein als Arbeitgeber. In der
Krankenversicherung übernahmen jahrelang die Arbeitnehmer allein den
Zusatzbeitrag, der nun wieder hälftig geteilt wird.

Österreich als Modell

Die Linke orientiert sich vor allem am Modell der Rentenversicherung
in Österreich. Die gesetzlichen Renten sind dort höher, aber mit 22,8
Prozent auch der Beitragssatz. Der wird dort nicht hälftig geteilt:
Davon übernimmt die Arbeitgeberseite 12,55 Prozentpunkte, die
Arbeitnehmerseite 10,25 Prozent.

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