Tod auf Klassenfahrt: Gericht verhandelt Klage gegen NRW
Nach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt nach London
fordert ihr Vater 125.000 Euro Schmerzensgeld vom Land NRW. Nun wird
der Fall vor Gericht verhandelt.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Fast sieben Jahre nach dem Tod der 13-jährigen
Emily auf einer Klassenfahrt nach London verhandelt das Düsseldorfer
Landgericht an diesem Mittwoch (11.30 Uhr) über eine
Schmerzensgeld-Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Emilys Vater
fordert 125.000 Euro. Mit einer Entscheidung sei am Mittwoch noch
nicht zu rechnen, sagte eine Gerichtssprecherin (Az. 2b O 112/25).
Zwei Lehrerinnen waren wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig
schuldig gesprochen worden. Laut Urteil hatten die Pädagoginnen gegen
ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht
schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt
hatten.
Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine
akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen
und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das
Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert.
Es gehe ihm schlecht, er könne seinen Beruf nicht mehr ausüben und
sei in Behandlung, hatte Emilys Vater gesagt. Dennoch wolle er das
Geld nicht für sich, sondern für eine von ihm gegründete Stiftung,
die an Diabetes erkrankten Kindern helfen solle.
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