Schufa, Wahlen, Sommerzeit - das ändert sich im März

Die Schufa wird transparenter, und das Wahljahr beginnt im neuen
Monat. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen sich aber auf Einbußen
einstellen.

Berlin (dpa) - Der Frühling kommt, und nicht nur die Uhren werden im
März umgestellt. Welche Änderungen der neue Monat für
Verbraucherinnen und Verbraucher bringt.

Schufa-Score wird transparenter

Wer einen Kredit braucht, kann seinen Schufa-Score ab Ende März
digital und kostenlos einsehen. Voraussetzung ist eine einmalige
Registrierung für den sogenannten Schufa-Account. Interessenten
müssen sich zunächst in eine Warteliste eintragen
(https://www.meineschufa.de/lp/schufa-warteliste) und werden dann der
Reihe nach freigeschaltet.

Bisher war oft unklar, wie die Bonität berechnet wird. Mit dem neuen,
vereinfachten Score-Modell sollen auch Laien diesen ohne großen
Aufwand nachrechnen können: Für zwölf Kriterien werden Punkte
vergeben, die insgesamt von 100 bis 999 reichen. Je höher die
Gesamtpunktzahl, desto besser gilt die Kreditwürdigkeit des
Verbrauchers.

Umstellung auf die Sommerzeit

Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im
März. Am 29. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und
damit auf die Sommerzeit vorgestellt, diese dauert bis zum letzten
Sonntag im Oktober.

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die
Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht
haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf
Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die
Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Für Betroffene landet
entsprechend weniger Rente auf dem Konto.

Wahlen in zwei Bundesländern

Das Wahljahr beginnt am 8. März in Baden-Württemberg. Rund 7,7
Millionen Menschen ab 16 Jahren können entscheiden, wer in den
Landtag in Stuttgart einzieht. Zwei Wochen später stimmt
Rheinland-Pfalz ab. Dort wird am 22. März ein neuer Landtag gewählt. 


Kein radikaler Rückschnitt von Hecken

Hecken, Sträucher und andere Gehölze dürfen von Anfang März bis End
e
September laut Bundesnaturschutzgesetz nicht radikal
zurückgeschnitten werden - aus Rücksichtnahme auf Vögel. Bei
Verstößen können Bußgelder fällig werden.

Schwarzes Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter

Mit Beginn der Mopedsaison müssen Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds,
Mofas und E-Scootern ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich
machen. Das ab dem 1. März gültige Kennzeichen wird schwarz. Die
Farbe wechselt jedes Jahr. So kann auf den ersten Blick erkannt
werden, ob ein Fahrzeug versichert ist.

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