Arzt attackiert Pfleger seiner Mutter - Geldstrafe

Der Sohn einer 87-Jährigen und ein Pfleger geraten im Zimmer der Frau
in einen Streit. Bis der Mediziner mit der Fußstütze des
Toilettenstuhls zuschlägt. Nach einem Hausverbot folgte nun ein
Prozess.

Berlin (dpa/bb) - Ein Mann, der einen Pfleger seiner Mutter in einer
Wohngemeinschaft in Berlin-Schöneberg attackiert hat, ist zu einer
Strafe von 2.250 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten
sprach den 55-jährigen Arzt der gefährlichen Körperverletzung
schuldig. Mit mindestens drei Schlägen mit der Fußstütze eines
Toilettenstuhls habe er den 57-jährigen Pfleger verletzt, sagte die
Vorsitzende Richterin. Es sei in einer «provokativen Situation»
geschehen. 

Der Mann hatte seine Mutter im September 2024 besucht und wollte auch
im Krankenzimmer der 87-Jährigen übernachten. Als der Pfleger im
Spätdienst seine übliche Pflegeroutine vornehmen wollte, sei es zum
Streit gekommen. 

Zum Hintergrund sagte der Pfleger, der Angeklagte habe sich bezüglich
der Pflege «Sachen angemaßt» und die Frau ohne technische Hilfsmittel

aus dem Bett gehoben. «Ich habe ihm erklärt, dass ich die
Pflegepflicht und die Verantwortung habe», so der 57-Jährige. 

Pfleger erlitt Platzwunde am Kopf

Der Arzt, der sich nach seinen Angaben seit Jahren um seine Mutter
kümmert und schon längere Zeit nicht mehr in seinem Beruf tätig ist,

hatte die Schläge zugegeben. Er bereue sie zutiefst, erklärte der
55-Jährige. Vor der Gewalt sei es zu einem Streit und Provokationen
gekommen - «da habe ich einen beliebigen Gegenstand gegriffen». Nach
der Tat habe er ein Hausverbot erhalten. Der Pfleger erlitt unter
anderem eine Platzwunde am Hinterkopf. 

Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung
gefordert. Auf eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen
plädierte der Verteidiger. Das Gericht verhängte eine Strafe von 150
Tagessätzen zu je 15 Euro und ging wie der Anwalt von einem -
juristisch - minder schweren Fall aus. Der Angeklagte sei nicht
vorbestraft und habe in einer emotional sehr aufgeladenen Situation
und nach Provokationen gehandelt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

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