Gericht verbietet Discounter Werbeaussagen zu E-Zigaretten
Ein Discounter darf E-Zigaretten online nicht mehr mit bestimmten
Formulierungen bewerben. Geklagt hatte Pro Rauchfrei. Der Verband
sieht ein generelles Problem.
Bamberg (dpa) - Das Oberlandesgericht Bamberg hat einem Discounter
mehrere Werbeaussagen zu E-Zigaretten verboten. Die Entscheidung mit
dem Aktenzeichen 3 UKl 30/25 e erging bereits im Januar als
einstweilige Verfügung und ist inzwischen rechtskräftig, wie ein
Sprecher des OLG bestätigt. Geklagt hatte der Verband Pro Rauchfrei.
Konkret ging es um mehrere Formulierungen auf der Seite
netto-online.de, wie aus dem Urteil hervorgeht, das der dpa vorliegt.
Zu diesen zählten unter anderem die Aufforderung, mit dem Produkt
«eine neue Welt mit köstlichen und unglaublichen
Geschmacksrichtungen» zu entdecken, das Anpreisen einer vielfältigen
Auswahl an Aromen oder das Werben für «eine beeindruckende
Geschmackswiedergabe und ein konstantes Dampferlebnis für
nachhaltigen Genuss». Eine Anfrage bei Netto zu der
Gerichts-Entscheidung blieb zunächst unbeantwortet.
Urteil: Wort «geeignet» verharmlost Gefahren
Auch Aussagen wie «für alle Zielgruppen geeignet, von
Dampfeinsteigern bis zu erfahrenen Dampfern» untersagte das Gericht
laut Urteil. Allein durch Anpreisung mit dem Wort «geeignet» würden
die auch bei diesem Produkt bestehenden Gefahren des Rauchens
verharmlost, hieß es.
Pro Rauchfrei hatte nach eigenen Angaben gegen die Werbung im
Online-Shop geklagt, nachdem der Konzern keine Unterlassungserklärung
abgegeben habe. «Werbung für Zigaretten und Vapes im Internet ist
immer noch ein Massenphänomen, welches schwer einzudämmen ist», sagt
Pro-Rauchfrei-Vorstand Stephan Weinberger und fordert: «Besonders die
großen Konzerne sollten hier Vorbild im Vertrieb von Suchtmitteln
sein.»
Mit einem Teil seiner Klage bekam der Verband allerdings nicht recht.
Der Zusatz «nur» bei der Preisangabe habe keine besondere Bedeutung,
da auf der Seite alle Preisangaben mit «nur» oder «ab» versehen
waren, befand das Gericht.
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