Obduktion: Tod in Polizeigewahrsam nicht durch Gewalt
Ein 33-Jähriger stirbt nach einem medizinischen Notfall im
Polizeigewahrsam. Die vorläufige Obduktion zeigt: Hinweise auf
tödliche Gewalt gibt es nicht. Das Verfahren läuft aber noch.
Hannover (dpa/lni) - Nach dem Tod eines 33-Jährigen im
Polizeigewahrsam in Hannover deutet das vorläufige Ergebnis der
Obduktion nicht auf eine tödliche Gewalteinwirkung hin. Nach Angaben
der Staatsanwaltschaft sei davon auszugehen, dass der Mann infolge
eines Sauerstoff-Hirnschadens in Kombination mit einem
Multiorganversagen gestorben sei, teilte eine Sprecherin auf Anfrage
mit.
Kein Hinweis auf für den Tod ursächliche körperliche Gewalt
Die Obduktion habe keinen Hinweis darauf ergeben, dass körperliche
Gewalteinwirkungen für den Tod ursächlich gewesen seien, etwa im
Zusammenhang mit vorausgegangenen Widerstandshandlungen, hieß es
weiter. Das Todesermittlungsverfahren sei bislang nicht
abgeschlossen. Zunächst müsse das schriftliche Gutachten der
Obduktion abgewartet werden.
Der 33-Jährige war vergangene Woche nach einem medizinischen Notfall
im Polizeigewahrsam gestorben. Nach Angaben der Polizei war er
zusammengebrochen, als er das Gewahrsam verlassen sollte. Demnach
erlitt er einen Krampfanfall und verlor das Bewusstsein.
Einsatzkräfte begannen mit Reanimationsmaßnahmen. Anschließend kam
der Mann in ein Krankenhaus, wo er wenige Tage später starb.
Arzt hatte Gewahrsamsfähigkeit festgestellt
Zuvor war die Polizei wegen eines Streits und einer Sachbeschädigung
im Stadtteil Vahrenwald alarmiert worden. Gegen den Mann wurde ein
Platzverweis ausgesprochen. Da er diesem nicht nachkam, wurde er in
Gewahrsam genommen. Nach Angaben der Polizei leistete er dabei
Widerstand und wurde leicht verletzt. Ein Arzt hatte anschließend
seine Gewahrsamsfähigkeit festgestellt.
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