Prozess um Qual der Familie - «Er bedauert es sehr»

Wochenlange Isolation im Kinderzimmer, erfundene Diagnosen und die
Planung der eigenen Beerdigung: Ein Mann soll seine Familie jahrelang
misshandelt haben - er selbst sieht das anders.

Bremen (dpa/lni) - Im Prozess um jahrelange Misshandlung seiner
Familie hat der Angeklagte vor dem Landgericht Bremen eingeräumt,
dass die Kinder ihr Zimmer über längere Zeit nicht verlassen sollten.
«Die Mädchen sind jedoch nicht eingesperrt worden», betonte die
Verteidigerin im Namen des Angeklagten. Der 45-Jährige sei mit der
Erziehung überfordert gewesen und habe sich nicht anders zu helfen
gewusst.

Die Anklage liest sich anders. «Er baute ein massives Lügengeflecht
auf», heißt es darin. Der Mann soll seine damalige Partnerin und
deren beiden Töchter jahrelang mit erfundenen Geschichten über
Drogenmafia, tödliche Krankheiten und implantierte Mikrochips gequält
haben. Er soll seine Familie von 2013 bis 2019 in der gemeinsamen
Wohnung in Bremerhaven und später in Bremen kontrolliert, isoliert
und misshandelt haben.

Eimer für Notdurft im Kinderzimmer

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Mann die 2004 und 2006
geborenen Töchter seiner Partnerin immer wieder für längere Zeit
einsperrte. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, dass er die Mädchen
nur angewiesen habe, im Zimmer zu bleiben. Eine Tochter sollte ihre
Sommerferien dort verbringen. Für die Notdurft habe ein Eimer
bereitgestanden. Beide Kinder hätten jederzeit die Wohnung verlassen
können, betonte seine Anwältin. 

Auch seine damalige Partnerin habe die Mädchen immer wieder in ihr
Zimmer geschickt, berichtete die Verteidigerin. Beide seien mit der
Erziehung überfordert gewesen. Die ältere Tochter habe ADHS, auch die
jüngere Tochter sei «sehr anstrengend», sagte die Juristin. «Das
Zusammenleben war sehr aufreibend.»

«Die Erinnerung ist auch teilweise verschwommen»

Der Angeklagte leidet nach eigenen Angaben seit Jahren unter
Depressionen, Panikattacken und Psychosen. Er höre Stimmen, die ihm
Anweisungen gäben. «Die Erinnerung ist auch teilweise verschwommen»,

sagte die Verteidigerin. 

Es ist laut der Anwältin zwar richtig, dass der 45-Jährige sich
seiner Familie gegenüber als Mitarbeiter des Bundeskriminalamts und
als Arzt ausgegeben habe. Doch ihr Mandant könne sich nicht
entsinnen, dass er den Kindern tödliche Krankheiten eingeredet, ihnen
Essensvorgaben gemacht oder mit Jugendgefängnis gedroht haben soll.

Kein Wort zur Planung der Beerdigung

Auf einige Vorwürfe ging die Verteidigerin gar nicht ein - etwa, dass
eine der Töchter ihre eigene Beerdigung planen sollte. Laut
Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte ihr eingeredet haben, dass sie
bald sterben müsse. Deshalb sollte sie sich einen Sarg und ein Grab
auf einem Bremer Friedhof aussuchen. Außerdem soll er ihr gegen die
vermeintliche Krankheit Medikamente verabreicht und ihr
Kochsalzlösung gespritzt haben - unter anderem in den Kopf.

Die Verteidigerin erklärte im Namen des Angeklagten nur, dass er
seiner damaligen Partnerin Spritzen verabreicht habe. Allerdings habe
sie ihn wegen Rückenschmerzen selbst darum gebeten. Als gelernter
Sanitäter sei er dabei fachgerecht vorgegangen.

Der 45-Jährige könne sich alles nur mit seiner eigenen Überforderung

erklären, sagte seine Anwältin. «Er bedauert es sehr.» Ihr Mandant

biete den Mädchen jeweils 1.500 Euro Schmerzensgeld an, das er in
monatlichen Raten zahlen möchte.

Ehefrau: «Ich kann mir das tatsächlich nicht vorstellen» 

Vor Gericht sagte auch seine jetzige Ehefrau aus, mit der der
Angeklagte seit 2021 verheiratet ist. Sie habe die Anklage gelesen,
sagte die 53-Jährige. «Ich kann mir das tatsächlich nicht
vorstellen.» Im Umgang mit ihren Kindern aus einer vorherigen
Beziehung sei er ganz anders. «Die Kinder lieben ihn. Er ist für sie
da», betonte die Zeugin. 

Über seine Ex-Partnerin und deren beiden Töchter habe er kaum
gesprochen, sagte die Ehefrau. «Ich denke schon, dass es ihnen gut
gegangen ist.» Ihr Mann hatte vor allem Kontakt zur dritten Tochter,
dessen leiblicher Vater er auch ist. Als er das Sorgerecht verloren
habe, seien seine psychischen Probleme viel schlimmer geworden. Oft
fehle ihm der Antrieb, überhaupt das Bett zu verlassen. «Ich muss
schon sehr hinterher sein», sagte die 53-Jährige.

Der Angeklagte lebt weiter bei seiner neuen Familie. Es bestünden
keine Haftgründe wie etwa Fluchtgefahr, teilte das Gericht mit. Wenn
der 45-Jährige verurteilt werden sollte, droht ihm eine Haftstrafe
von mindestens fünf Jahren. Im Prozess sind vier weitere Termine
geplant, ein Urteil könnte Anfang März fallen.

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