Cannabis auf Rezept - Bundesgerichtshof prüft Werbung
Darf ein Internetportal Patienten gezielt den Weg zur
Cannabis-Behandlung zeigen? Oder gilt das als verbotene Werbung für
ein rezeptpflichtiges Medikament? Die Frage liegt in Karlsruhe.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit einen
Rechtsstreit rund um die Frage, ob ein Internetportal für ärztliche
Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben darf. Die
Wettbewerbszentrale war gegen das Unternehmen Bloomwell vor Gericht
gezogen, weil es darin einen Verstoß gegen Heilmittelwerberecht
sieht. Wann ein Urteil fallen könnte, blieb nach der heutigen
Verhandlung in Karlsruhe zunächst offen. (Az. I ZR 74/25)
Nach dem im Heilmittelrecht verankerten Werbeverbot darf für
rezeptpflichtige Medikamente nur bei Ärzten, Apothekern oder
Arzneimittelhändlern geworben werden - nicht aber bei den Patienten.
Ziel des Werbeverbots sei es, zu verhindern, dass der Patient beim
Arzt um die Verschreibung eines bestimmten Arzneimittels bittet,
sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in Karlsruhe.
Informatives Angebot oder Produktwerbung?
Das beklagte Unternehmen Bloomwell bietet im Internet eine
Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für Behandlungen
mit medizinischem Cannabis an und erhält dafür von den Ärzten eine
Vergütung. Die Firma mit Sitz in Frankfurt versteht ihr Angebot
selbst als Information über eine bestimmte Behandlungsform, und nicht
als Werbung für ein bestimmtes Produkt. Das Heilmittelwerbegesetz sei
hier deshalb gar nicht anwendbar, sagen sie.
Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das aber zuletzt anders und gab
der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt. Bloomwell
habe auf den betroffenen Internetseiten für verschreibungspflichtige
Arzneimittel geworben, entschieden die Richter. Die Inhalte seien
nicht rein informativ, sondern zielten darauf ab, dass Patienten bei
den Ärzten auf die Verschreibung von medizinischem Cannabis drängten
und so dessen Verkauf förderten.
Medizin-Cannabis seit 2017 legal
Ganz allgemein gehe von Werbung für verschreibungspflichtige
Medikamente eine gewisse Gesundheitsgefahr aus, sagte Alexander
Strobel, Anwalt der Wettbewerbszentrale, nach der Verhandlung. Denn
beim Patienten werde so ein Impuls geweckt, sich dieses Medikament
verschreiben zu lassen oder auf noch übrige Bestände im eigenen
Schrank zurückzugreifen. «Damit sind Gesundheitsgefahren verbunden
und die gilt es zu unterbinden», so Strobel.
Seit 2017 kann medizinisches Cannabis in Deutschland legal
verschrieben werden. Laut Bundesärztekammer kann es bei dauerhaften
Schmerzen helfen, bei Muskelkrämpfen bei Multipler Sklerose, Übelkeit
und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem
Gewichtsverlust, etwa bei Aids. Gesundheitsministerin Nina Warken
(CDU) will die psychoaktive Pflanze als Medikament künftig strenger
regulieren, um Missbrauch einzudämmen.
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