US-Amerikaner wegen Spionage verurteilt - kein «James Bond»
Geheimagent im Namen der Gerechtigkeit? Ein Ex-Militär aus den USA
ist unzufrieden mit seinem Arbeitgeber und greift zu drastischen
Mitteln: Er bietet China geheime Daten an. Nun ist er verurteilt.
Koblenz (dpa) - Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen US-Amerikaner
wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China schuldig
gesprochen. Der 39-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei
Jahren und acht Monaten verurteilt, das Urteil ist aber noch nicht
rechtskräftig, wie der Richter mitteilte. Nach Überzeugung des
Gerichts hatte der Mann beabsichtigt, sensible Informationen des
US-Militärs an staatliche chinesische Stellen weiterzugeben. Er wurde
den Angaben zufolge aber festgenommen, bevor er sein Vorhaben
verwirklichen konnte.
In einer schwarzen Übergangsjacke saß der Angeklagte neben seinen
Verteidigern im Saal, der Blick ohne größere Regung nach vorne
gerichtet, die braunen Haare und der Bart wohl deutlich länger, als
er sie in seiner Zeit beim US-Militär trug. Er hatte dem Gericht
zufolge bis 2018 für die US-Marine gearbeitet, ab 2020 für einen
zivilen Vertragspartner auf einem US-Militärstützpunkt in Deutschland
in Wiesbaden und Mainz, weshalb der Fall auch am Koblenzer Gericht
landete.
Im Namen der Gerechtigkeit?
Die Motivation lag nach Überzeugung des Gerichts in einem Zerwürfnis
mit seinem Arbeitgeber. Dem Mann seien Ungerechtigkeiten gegenüber
dem US-Militär aufgefallen - beispielsweise solle es
Abrechnungsbetrug gegeben haben, fasste der Richter frühere Aussagen
des Angeklagten zusammen. Mit diesen Ungerechtigkeiten habe sich der
Mann nicht abfinden wollen. Demnach sprach der Angestellte die
Missstände sowohl bei seinem Arbeitgeber als auch bei US-Behörden an.
Daraus habe sich jedoch kaum Besserung ergeben - im Gegenteil: 2023
wurde er gekündigt.
Sozialer Abrutsch, Frust und ein wachsendes Gefühl von
Ungerechtigkeit folgten, so das Gericht. Demnach fühlte sich der Mann
nicht gehört und besonders von seinem Heimatland im Stich gelassen.
Er beschloss, einen Schritt weiterzugehen, und kontaktierte im Sommer
2024 mehrfach chinesische Behörden, um ihnen Informationen
anzubieten.
Wie der Richter ausführte, zeigten die chinesischen Stellen kein
besonderes Interesse daran. Im Prozess stellte sich demnach heraus,
dass die Daten über Informationstechnologie-Systeme, die er zunächst
anbot, keiner besonderen Geheimhaltung unterlagen. Am 7. November
2024 wurde er festgenommen, bevor er geheime Informationen
weitergeben konnte.
Ein «James Bond», wie man sich im Allgemeinen einen klassischen
Geheimagenten vorstellt, sei der 39-Jährige nicht, so der Richter.
Das Vorgehen des Angeklagten bezeichnete er als «dilettantisch» und
seine Pläne als «unausgegoren».
Bewerbung als «James Bond» wäre strafbar
Also ein Urteil vor der Tat? Nein, sagte Gerichtssprecher Jörn Müller
und erklärte: «Wenn ich heute ein Bewerbungsschreiben an einen
ausländischen Geheimdienst schreibe und anbiete, mich als James Bond
für diesen Geheimdienst zu betätigen und für diesen Geheimdienst zu
spionieren, dann ist unter Umständen dies bereits strafbar.» Das sei
unabhängig davon, ob die Person wirklich Zugang zu geheimen
Informationen habe oder diese Geheiminformationen tatsächlich
offenbare.
Im Prozess legte der 39-Jährige ein umfassendes Geständnis ab, wie
der Richter zu seinen Gunsten anmerkte, antwortete stets auf
Rückfragen und äußerte Bedauern. Dennoch sei er zuvor planvoll und
hartnäckig vorgegangen und als Geheimnisträger gewillt, sich in die
Hände einer fremden Macht zu geben.
Harte Strafen in USA möglich
Aus den USA habe es bislang keine Andeutungen gegeben, dass der Fall
auch dort vor Gericht kommen solle, sagte Verteidigerin Sabrina
Gies-Meier. Das sei jedoch «noch nicht vom Tisch». Es sei durchaus
möglich, dass der 39-Jährige auch in den USA zu Verantwortung gezogen
wird. «Da käme dann auch Spionage oder Hochverrat sogar in Betracht
und da sind dann halt wirklich höhere Strafrahmen sogar bis hin zur
Todesstrafe möglich.»
Teilweise wurde am letzten Prozesstag, wie auch an den 15
Verhandlungstagen zuvor, die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das habe
der Senat so entschieden, da Sicherheitsinteressen für die
Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnten, erklärte ein
Sprecher des Oberlandesgerichts in Koblenz.
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