Nach «Wahnsinnstat» Unterbringung angeordnet

Auf dem täglichen Weg zur Arbeit kam plötzlich der Angriff: Wie ein
Behördenmitarbeiter in Apolda nur knapp dem Tod entkam - und welche
Rolle die psychische Erkrankung des Angreifers spielte.

Erfurt (dpa/th) - Nach einem lebensgefährlichen Messerangriff auf
einen Behördenmitarbeiter in Apolda soll der Beschuldigte dauerhaft
in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Das
Landgericht Erfurt sprach ein entsprechendes Urteil. 

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige im Juni 2025
vor einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Apolda einen
Mitarbeiter des dort nahegelegenen Kreisarchivs mit einem Messer
attackiert und lebensgefährlich verletzt hatte. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte habe in Tötungsabsicht und heimtückisch gehandelt,
sagte der Vorsitzende Richter Markus von Hagen. Der aus der Türkei
stammende Mann sei aber aufgrund einer paranoiden Schizophrenie
schuldunfähig gewesen. Die Tat sei in rechtlicher Hinsicht als
versuchter Mord in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung
zu werten.

Vorsitzender Richter: eine «Wahnsinnstat»

Es handle sich um eine «Wahnsinnstat, um die Tat eines psychisch
kranken Menschen», so von Hagen in der Urteilsbegründung. Das Opfer
habe das Pech gehabt, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu
sein. Der Archivmitarbeiter sei als harmloser Bürger morgens zur
Arbeit gegangen und dann unvermittelt, ohne Grund und ohne dass er
damit hätte rechnen können, niedergestochen worden. Seine
körperlichen Verletzungen konnten inzwischen verheilen, an die Tat
selbst könne er sich wegen Amnesie nicht erinnern.

Nur mit viel Glück und durch das Eingreifen anderer habe der Mann den
Angriff überlebt, so von Hagen. Die Tat lasse einen erschüttert und
völlig ratlos zurück und sei nur durch die Erkrankung des Angreifers
zu erklären. Unbehandelt sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte
weiter ähnliche Taten begehe. Die Unterbringung sei zum Schutz der
Allgemeinheit geboten.

Beschuldigter sah sich im Prozess nicht als psychisch krank

Der aus der Türkei stammende Mann hätte laut Gericht seit März 2024
Deutschland verlassen müssen, sein Asylantrag sei abgelehnt worden.
Möglicherweise habe sich die drohende Abschiebung auf seinen
psychischen Zustand ausgewirkt, führte von Hagen aus. Es gebe keine
Hinweise, dass der Mann vorher psychisch auffällig gewesen sei.

Der Beschuldigte hatte die Tat zwar eingeräumt, aber seine psychische
Erkrankung in Abrede gestellt. Unter anderem hatten Fachärzte aber
eine paranoide Schizophrenie bei dem Mann diagnostiziert. Der Mann
hatte Zeugen gegenüber angegeben, Stimmen zu hören. Im Prozess
leugnete er dies.

Auch Staatsanwaltschaft, Verteidiger und die Vertreterin des Opfers,
das den Prozess als Nebenkläger verfolgte, hatten auf Unterbringung
plädiert. Während der Staatsanwalt und die Nebenklägervertreterin die

Tat rechtlich als versuchten Mord gewertet wissen wollten, sah der
Verteidiger eine schwere Körperverletzung.

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