US-Amerikaner wegen Spionage in Koblenz verurteilt
James Bond im Namen der Gerechtigkeit? Ein Ex-Militär aus den USA ist
unzufrieden mit seinem Arbeitgeber und greift zu drastischen Mitteln:
Er bietet China geheime Daten an. Nun ist er verurteilt.
Koblenz (dpa) - Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen US-Amerikaner
wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China schuldig
gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und
acht Monaten verurteilt, wie der Richter mitteilte. Demnach
beabsichtigte der 39-Jährige, sensible Informationen des US-Militärs
an staatliche chinesische Stellen weiterzugeben. Er wurde den Angaben
zufolge aber festgenommen, bevor er sein Vorhaben verwirklichen
konnte.
Die Verteidigung des Angeklagten sowie der Angeklagte selbst
verzichten auf weitere Rechtsmittel, wie sie vor Gericht angaben. Die
Vertreter des Generalbundesanwalts stellten dies in Aussicht. Damit
ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der amerikanische Staatsangehörige hatte dem Gericht zufolge zunächst
für die US-Marine gearbeitet, später für einen zivilen
Vertragspartner auf einem US-Militärstützpunkt in Deutschland in
Wiesbaden und Mainz. Im Sommer 2024 soll er demnach mehrfach
staatliche chinesische Stellen kontaktiert und sensible Informationen
des US-Militärs angeboten haben. Am 7. November 2024 wurde er
festgenommen.
Im Namen der Gerechtigkeit?
Die Motivation für seine Tat kam der Auffassung des Gerichts nach aus
einem Zerwürfnis mit seinem Arbeitgeber. Dem Mann seien
Ungerechtigkeiten gegenüber dem US-Militär aufgefallen -
beispielsweise solle es Abrechnungsbetrug gegeben haben, fasste der
Richter frühere Aussagen des Verurteilten zusammen.
Demnach sprach der Mann die Missstände sowohl bei seinem Arbeitgeber
als auch bei US-Behörden an. Da daraufhin kaum Besserung eingetreten
sei und er sich nicht gehört gefühlt habe, habe er einen Schritt
weitergehen wollen. Der Senat führte zudem aus, dass die chinesischen
Stellen kein besonderes Interesse an den Informationen gezeigt
hätten.
Teilweise wurde am letzten Prozesstag, wie auch an den 15
Verhandlungstagen zuvor, die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das habe
der Senat so entschieden, da Sicherheitsinteressen für die
Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnten, erklärte ein
Sprecher des Oberlandesgerichts in Koblenz.
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