Tod in der Gefängniszelle - Ermittlungen gegen Ärztin
Ein Gefangener stirbt in seiner Zelle an Nierenversagen. Nun
ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen
Tötung. Was ist über die Hintergründe des tragischen Falls bekannt?
Uelzen/Lüneburg (dpa/lni) - Nach dem Tod eines Gefangenen in der
Justizvollzugsanstalt Uelzen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen
die Anstaltsärztin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung.
«Darüber hinaus wird ein mögliches Verschulden aller mit dem
verstorbenen Häftling befassten Personen geprüft», teilte eine
Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg auf dpa-Nachfrage mit.
Derzeit gebe es allerdings keinen Anfangsverdacht gegen eine weitere
im Gefängnis arbeitende Person. Über die Ermittlungen hatten zunächst
verschiedene Medien berichtet.
Der Gefangene wurde in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 2025
reglos in seiner Zelle gefunden. Rettungsdienst und Notarzt konnten
ihm nicht mehr helfen. Die Obduktion des Leichnams ergab, dass der
Mann an einem akuten Nierenversagen starb. Wie in solchen Fällen
vorgeschrieben, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, zudem
erstatteten Angehörige des Mannes Strafanzeige gegen die
Anstaltsärztin.
Der Häftling sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Uelzen
verbüßen - wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe. Nach Informationen
des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» war der 32-Jährige
drogenabhängig und schwer krank.
Seine Vorerkrankungen waren bekannt
Dass der Mann gesundheitliche Probleme hatte, war bei seiner
Inhaftierung bekannt, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft
mitteilte. Details nannte sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes
nicht. Demnach wurde der Mann wegen seiner Vorerkrankungen in einer
dauerhaft videoüberwachten Zelle untergebracht. Medizinische Hilfe
lehnte er der Sprecherin zufolge ab. «Eine Behandlung gegen den
erklärten Willen einer Person ist nur in gesetzlich geregelten
Ausnahmefällen zulässig», erklärte sie.
Ob der Mann haftfähig war, soll nun ein Gutachten klären, dass die
Staatsanwaltschaft bei einem unabhängigen Arzt in Auftrag gibt.
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