Streit um Abtreibungsverbot - Teilerfolg für Chefarzt
Ein Arzt hat gegen ein Abtreibungsverbot des katholischen
Klinikträgers in Lippstadt einen Teilerfolg erzielt. Eine Anordnung
des Arbeitgebers in Bezug auf seine Nebentätigkeit ist rechtswidrig.
Lippstadt (dpa) - Im Streit um ein Abtreibungsverbot am Klinikum
Lippstadt hat ein Chefarzt mit seiner Klage gegen den katholischen
Krankenhausträger zumindest in Teilen einen Erfolg erzielt. In dem
komplizierten Fall hob das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in zweiter
Instanz ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Hamm in dem Bereich
auf, der die Nebentätigkeit der Gynäkologen betrifft.
Das LAG prüfte in zwei Bereichen getrennt, wie der Vorsitzende
Richter Guido Jansen schilderte. Die Klage des Mediziners Joachim
Volz gegen eine Dienstanweisung des Trägers in Bezug auf seine
Tätigkeit als angestellter Chefarzt des «Klinikum Lippstadt -
Christliches Krankenhaus» wies die Kammer ab. Diese Dienstanweisung
des Arbeitgebers - sie lässt Abtreibungen in engen Ausnahmen zu -
verstoße nicht gegen das Gesetz. Es sei auch eine legitime
Unternehmensentscheidung, «bestimmte Leistungen im Betrieb nicht
anzubieten.»
Arzt betreibt Privatpraxis in Bielefeld
Ganz anders urteilte das LAG aber bei der Nebentätigkeit des Klägers.
Hier sei die Anordnung des Klinkträgers als Arbeitgeber rechtswidrig
ist. Volz betreibt eine Privatpraxis in Bielefeld und ist darüber
hinaus auch am Klinikum Lippstadt ambulant in Nebentätigkeit als
Frauenarzt im Einsatz.
Es habe der Kammer «missfallen», dass hier für die Nebentätigkeit e
in
absolutes Abtreibungsverbot vorgesehen war, betonte der Richter. Ein
Abbruch sei auch nach Lehre der katholischen Kirche nicht in allen
Fällen absolut untersagt. Kläger Volz zeigte sich über das Urteil
«sehr erleichtert».
Das LAG ließ eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zu.
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