Streit um Abtreibung geht in Berufung: Kläger zuversichtlich

Der Streit um ein Abtreibungsverbot des katholischen Klinikträgers in
Lippstadt hat hohe Wellen geschlagen. Nun beginnt das
Berufungsverfahren. Der klagende Chefarzt sieht Grund zur Zuversicht.

Lippstadt (dpa) - Im juristischen Streit zwischen einem Chefarzt des
Klinikums Lippstadt und dem katholischen Krankenhausträger um ein
Abtreibungsverbot hat sich der Mediziner vor der Berufungsverhandlung
optimistisch gezeigt. Diesmal werde man gegen das «katholische
Abtreibungsverbot» gewinnen, sagte Gynäkologe Joachim Volz auf
Instagram. Dort rief er zur Teilnahme an einer Demo kurz vor der
mündlichen Verhandlung am heutigen Donnerstagmittag (12.15 Uhr) am
Landesarbeitsgericht Hamm auf.

In der ersten Instanz war der Arzt im vergangenen August erfolglos.
Seine Klage gegen Dienstanweisungen des fusionierten «Klinikum
Lippstadt - Christliches Krankenhaus» wurden abgewiesen. Das
Arbeitsgericht Hamm hatte die Weisungen des Klinikträgers als
Arbeitgeber für rechtmäßig erachtet. Danach ist es dem Gynäkologen
-
abgesehen von engen Ausnahmefällen - untersagt,
Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum und auch in seiner Bielefelder
Privatpraxis durchzuführen. 

Verbot des katholischen Trägers seit einem Jahr nach Klinikfusion

In seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus
Lippstadt hatte Volz mit seinem Team medizinisch indizierte
Schwangerschaftsabbrüche in Einzelfällen vorgenommen. Nach einer
Klinikfusion war ihm das vom katholischen Träger im Februar 2025
untersagt worden - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. 

Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme nur erlaubt, wenn «Leib und
Leben der Schwangeren in Gefahr sind». Der Chefarzt sieht das
ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz
missachtet. 

Die zweite Instanz und der mögliche weitere Rechtsweg

Eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts sagte, es sei schon am
ersten Verhandlungstag mit einer Entscheidung zu rechnen. Diese
beziehe sich ausschließlich auf den konkreten Einzelfall und die
beiden beteiligten Streitparteien. Die Kammer werde in ihrem Urteil
auch mitteilen, ob sie eine Revision zum Bundesarbeitsgericht
(Erfurt) zulasse, erläuterte die LAG-Sprecherin. Möglich sei nach dem
LAG-Urteil zudem der Gang nach Karlsruhe über eine
Verfassungsbeschwerde. 

Demo vor der Verhandlung und Sorge um Verschlechterungen 

Zur Demo in Hamm wollen aus dem Bundestag auch Grünen-Fraktionschefin
Britta Haßelmann sowie die frühere Grünen-Parteivorsitzende Ricarda
Lang teilnehmen. Aus Sicht der Grünen-Bundestagsfraktion bergen
Klinikfusionen, zu denen es «im Zuge der notwendigen
Krankenhausreform» kommen werde, das «Risiko, die Versorgung mit
medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbrüchen weiter zu
verschlechtern». 

Fälle wie Lippstadt zeigten, «dass Versorgungsangebote entfallen,
wenn katholische Krankenhäuser ihren Beschäftigten nach Übernahme
einer Klinik die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen
untersagen», heißt es in einem Antrag, den die Fraktion demnächst ins

Parlament einbringen will. 

Rechtliche Lage bei Schwangerschaftsabbruch 

Ein Abbruch ist in Deutschland rechtswidrig, aber innerhalb der
ersten zwölf Wochen und nach Beratung nicht strafbar. Zulässig ist
ein Abbruch nach einer Vergewaltigung oder wenn er medizinisch
indiziert ist. Das kann der Fall sein, wenn die körperliche oder
seelische Gesundheit der Schwangeren wegen gravierender Fehlbildungen
des Fötus schwer beeinträchtigt ist.

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