Hier dürfen Raucher künftig nicht mehr qualmen - und dampfen

In Schulen, Kitas oder Behörden war das Rauchen auch bisher schon
weitgehend verboten. Bald sollen auch weitere Orte für Zigaretten und
Co. tabu sein. Was genau ändert sich?

Stuttgart (dpa/lsw) - Spielplätze, Bushaltestellen oder Freibäder:
Raucherinnen und Raucher müssen künftig in Baden-Württemberg besser
aufpassen, wo sie ihre Zigaretten anzünden oder ihre E-Zigarette
rausholen dürfen. Der Landtag hat eine entsprechende Verschärfung des
Nichtraucherschutzgesetzes mehrheitlich beschlossen.

Mit dem neuen Gesetz wird das Rauchverbot auf weitere Orte
ausgedehnt, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So
darf künftig auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und
Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr
geraucht werden. Außerdem soll es keine Raucherzonen auf Schulhöfen
und keine Raucherzimmer in Behörden mehr geben.

Neben normalen Zigaretten umfassen die neuen Regeln auch
E-Zigaretten, Vapes und Shishas - und zwar auch dann, wenn damit gar
kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Grund wird in
dem Gesetz genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen
potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.

Bis zu 500 Euro Strafe drohen für Raucher

Wer sich nicht an die neuen Verbote hält, muss sich auf Bußgelder
einstellen. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem
Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines
Jahres nochmal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig. 

Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und
Gaststätten vorsieht, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist
das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber
Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen
Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert
wird. 

In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten
Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss künftig bereits
am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von
Erwachsenen betreten werden. Halten sich die Betreiber nicht an die
Regeln, drohen Strafen bis zu 3.330 Euro, im Wiederholungsfall sogar
bis zu 6.500 Euro.

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