Gericht bestätigt Kündigung von Chef des Zahnärzte-Versorgungswerks
Es geht um hohe Verluste wegen fehlgeschlagener Investments. Der
Verdacht der Korruption steht im Raum. Das Versorgungswerk der
Zahnärztekammer beschäftigt die Justiz. Nun gibt es ein Urteil.
Berlin (dpa/bb) - Die Kündigung des Chefs des Versorgungswerks der
Berliner Zahnärztekammer (VZB) im Kontext mit hohen Verlusten wegen
fehlgeschlagener Investments ist wirksam. Das hat das Arbeitsgericht
Berlin entschieden und damit die Klage des Direktors weitestgehend
abgewiesen, wie eine Sprecherin mitteilte.
Der Kläger habe seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien
zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht, argumentierte das
Gericht. Er habe sich in einen Interessenkonflikt begeben, worauf er
das VZB nicht hingewiesen habe, obwohl er dazu verpflichtet gewesen
sei.
Die fristlose Kündigung des Mannes erklärten die Richter jedoch aus
formellen Gründen für unwirksam: Das VZB hätte diese innerhalb von
zwei Wochen aussprechen müssen, nachdem die Vorwürfe gegen ihn
bekannt wurden.
Urteil nicht rechtskräftig
Laut Urteil greift die Kündigung zum 30. September 2026. So lange
steht dem Ex-Direktor, der rund 25 Jahre für das Versorgungswerk in
verschiedenen Funktionen tätig war, noch sein Gehalt zu. Das
Jahreseinkommen des Mannes liegt nach Gerichtsangaben bei mehr als
220.000 Euro.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Seiten können dagegen
Berufung einlegen beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Es
ist davon auszugehen, dass der Fall bei der nächsthöheren Instanz
landet. Einen Vergleich schlossen die Beteiligten bislang aus. Der
Anwalt des gekündigten Direktors wollte sich mit Verweis auf das
laufende Verfahren nicht äußern.
Hintergrund der Kündigung bilden Kapitalanlagen für die Alters- und
Hinterbliebenenversorgung von Zahnärzten und Zahnärztinnen.
Wirtschaftsprüfer ermittelten nach Gerichtsangaben im vergangenen
Jahr, dass die Anlagen wohl deutlich weniger wert sind als
angenommen. Es wird eine Versorgungslücke von mehr als einer
Milliarde Euro befürchtet. Grund dafür sollen riskante
Anlagestrategien sein.
Ermittlungen und Schadenersatz
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat zu dem Fall Ermittlungen
eingeleitet. Es werde der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit
beziehungsweise der Bestechung geprüft, sagte ein Behördensprecher
auf Anfrage, ohne Details zu nennen. «Weitere Angaben können zum
Schutz der Ermittlungen nicht gemacht werden», erklärte der Sprecher.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die
Unschuldsvermutung.
Das Versorgungswerk versucht unterdessen zivilrechtlich klären zu
lassen, wer für den Schaden zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dem
Kammergericht liegt ein Antrag vor, in dem das VZB beantragt, das
Landgericht Berlin II als zuständiges Gericht für eine beabsichtigte
Schadensersatzklage zu bestimmen. «Ein solcher Antrag kann gestellt
werden, wenn mehrere Personen verklagt werden sollen, für die jeweils
ein anderes Gericht örtlich zuständig wäre, erklärte eine
Gerichtssprecherin.
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