Chefarzt gegen Klinik: Berufung im Streit um Abtreibung
Ein Chefarzt war mit seiner Klage gegen das Abtreibungsverbot des
katholischen Klinikträgers in Lippstadt erfolglos. Nun geht es in die
zweite Instanz. Vor der Verhandlung soll es wieder laut werden.
Lippstadt (dpa/lnw) - Der Streit um ein Abtreibungsverbot zwischen
einem Chefarzt des Klinikums Lippstadt und dem katholischen
Krankenhausträger geht nun in die nächste Instanz. Am kommenden
Donnerstag (12.15 Uhr) beginnt am Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm die
Berufungsverhandlung.
Der Mediziner Joachim Volz hatte in dem aufsehenerregenden Fall gegen
eine Dienstanweisung des fusionierten «Klinikum Lippstadt -
Christliches Krankenhaus» geklagt - und war in erster Instanz am 8.
August gescheitert. Das Arbeitsgericht Hamm hatte die Klage des
Gynäkologen abgewiesen.
Entscheidung der zweiten Instanz könnte zügig verkündet werden
Eine Sprecherin des LAG sagte, es sei möglich, dass schon am
Donnerstag (5. Februar) ein Urteil verkündet werde. Nach der
mündlichen Verhandlung werde sich die Kammer - wie üblich - zu einer
geheimen Schlussberatung zurückziehen. Sollte dann bereits eine
Entscheidung fallen, so werde diese noch am selben Tag mündlich
verkündet.
Vor der Verhandlung ist unter dem Motto «Demo gegen das katholische
Abtreibungsverbot» eine Kundgebung geplant, zu der der Chefarzt
aufgerufen hat. Mitstreiterin Sarah Gonsior (Grüne), die bereits am
8. August eine größere Demo organisiert hatte, schilderte auf
dpa-Anfrage, sie habe 2.000 Personen angemeldet. Es sei auch ein
Demo-Zug bis zum Gericht geplant. Zugesagt hätten mehrere Politiker
aus Bund und Land, darunter aus dem Bundestag Grünen-Fraktionschefin
Britta Haßelmann sowie die frühere Grünen-Parteivorsitzende Ricarda
Lang.
Hintergrund des Streits und bisheriger Verlauf
Das Arbeitsgericht hatte im Sommer entschieden, dass der Klinikträger
als Arbeitgeber berechtigt war, dem Mediziner «im Rahmen des
zustehenden Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen». Es sei also
rechtens, dem Arzt Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum und auch in
seiner Bielefelder Privatpraxis - abgesehen von engen Ausnahmefällen
- zu verbieten.
Der Gynäkologe hatte in seiner langjährigen Tätigkeit am
Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen mit seinem Team
medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das war
ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025
untersagt worden - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus.
Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme nur erlaubt, wenn «Leib und
Leben der Schwangeren in Gefahr sind».
Der Chefarzt sieht mit dem Verbot das ärztliche Urteil, den Willen
der Patientin und auch das Gesetz missachtet, das einen solchen
Eingriff in bestimmten Fällen erlaube. In einem Aufruf zu einer
neuerlichen Demo auf Instagram zeigte Volz sich optimistisch - er
habe gute Argumente und werde diesmal gewinnen. Seine Online-Petition
«Ich bin Arzt - meine Hilfe ist keine Sünde» haben aktuell rund
297.000 Menschen unterschrieben.
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