Länder stimmen Pflicht für Widerrufsknopf in Onlineshops zu
Wer seine Bestellung stornieren oder einen Vertrag widerrufen möchte,
soll das künftig mit einem einfachen Klick erledigen können. Auch für
Patienten bietet ein neues Gesetz Verbesserungen.
Berlin (dpa) - Wer beim Online-Shopping oder einem Vertragsabschluss
falsch abgebogen ist, kann seine Entscheidung bald leichter
rückgängig machen: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat
einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Unternehmen werden
demnach dazu verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in der
App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzubringen.
Aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind die
neuen Regeln ein «echter verbraucherpolitischer Fortschritt». «Wenn
Online-Shopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf
sein», sagte sie. Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Kauf
oder Vertragsabschluss soll dies möglich sein, heißt es im Gesetz.
Verbot für manipulierende «Dark Patterns»
Das Gesetz sieht zudem Vorgaben für den Online-Abschluss von
Finanzdienstleistungen vor. Bei einer Änderung im Zivilrecht geht es
darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit sogenannten
Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man
Designelemente, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so
zu steuern, dass diese den Überblick verlieren und dadurch dann
unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.
Auch für Patientinnen und Patienten bringt das Gesetz Verbesserungen
mit. Der erste Einblick in die vollständige Behandlungsakte wird
künftig kostenfrei möglich sein.
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