Tödliche Schüsse aus der Dienstwaffe: Mehr Taser für Polizei Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa
Die Zahl tödlicher Polizeischüsse ist 2025 gesunken, bleibt aber über
dem Durchschnitt der Vorjahre - vor allem im Südwesten. Warum die GdP
mehr Taser fordert und was die Argumente dagegen sind.
Berlin (dpa) - Polizeibeamte haben 2025 weniger Menschen im Einsatz
erschossen als im Jahr zuvor. Wie aus einer Auflistung der
Zeitschrift «Bürgerrechte & Polizei/Cilip» des Instituts für
Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit an der Berliner
Humboldt-Universität hervorgeht, starben auf diese Weise im
vergangenen Jahr 17 Menschen, nach 25 im Jahr zuvor. Die Zahl der
Todesfälle lag damit jedoch immer noch deutlich über dem Durchschnitt
der vergangenen zehn Jahre.
Alternative zum Schusswaffeneinsatz?
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist überzeugt, dass eine
flächendeckende Ausstattung der Einsatzkräfte mit den mancherorts
schon verfügbaren Distanz-Elektroimpulsgeräten - auch als Taser
bekannt - dazu beitragen könnte, dass künftig weniger Menschen durch
Schüsse aus der Dienstwaffe sterben. Mit einem Taser können aus
geringer Distanz Elektroschocks abgegeben werden, die einen Menschen
in der Regel handlungsunfähig machen.
GdP stellt These zu Zahl der tödlichen Schüsse auf
Ihr Bundesvorsitzender, Jochen Kopelke, sieht einen Zusammenhang
zwischen der relativ hohen Zahl von Fällen von tödlichem
Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in Baden-Württemberg im
vergangenen Jahr und der Tatsache, dass der Taser dort bislang
regulär lediglich von Spezialeinheiten verwendet wird.
Er sagt: «Dort, wo keine oder nur eingeschränkt "nicht-tödliche"
Einsatzmittel eingesetzt werden können, ist die Schusswaffe einzig
verhältnismäßiges Mittel.» Seine These: «Wo mehr und schneller Ta
ser
durch die Polizei verfügbar sind, reduziert es den Einsatz der
Dienstwaffe.»
Viele Todesfälle im Südwesten - Demos im Norden
Im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg erschossen Polizeibeamte
im Dienst 2025 insgesamt sieben Menschen, darunter in Leonberg einen
44-jährigen Mann, der laut Polizei Schüsse aus einer Wohnung heraus
abgegeben hatte. Später wurde eine Schreckschusswaffe bei ihm
gefunden. In Bruchsal starb ein 48-Jähriger, der mit Hilfe der
Polizei in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollte.
In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg
den 21 Jahre alten Lorenz. Die Schüsse trafen den jungen Deutschen
von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Der gewaltsame Tod des
Schwarzen sorgte weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt
hinaus für Entsetzen, Anteilnahme und löste Proteste aus. Vorwürfe
wurden laut, Rassismus könnte eine Rolle gespielt haben.
Im November klagte die Staatsanwaltschaft den 27 Jahre alten
Polizisten wegen fahrlässiger Tötung an. Demnach soll der Deutsche
irrtümlich geglaubt haben, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Der
Beamte sei davon ausgegangen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer
angreifen. Tatsächlich versprühte der 21-Jährige Reizgas gegen den
Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht. Den
Ermittlungen zufolge wollte Lorenz zum Zeitpunkt der Schussabgabe
fliehen.
Besondere Betroffenheit löste auch ein Einsatz vom 17. November in
Bochum aus, bei dem ein Polizeibeamter einen Schuss auf ein
gehörloses zwölfjähriges Mädchen abgab und es lebensgefährlich
verletzte. Laut den noch laufenden Ermittlungen soll das Mädchen
zuvor mit Messern auf die Beamten zugegangen sein. Sie befürchteten
demnach einen Angriff. Der Anwalt des Mädchens übt scharfe Kritik an
dieser Darstellung und zweifelt die Neutralität der ermittelnden
Behörden an.
Wie geht es mit dem Taser jetzt weiter?
Der Bundestag hatte im Oktober eine Gesetzesänderung verabschiedet,
nach der Vollzugsbeamte des Bundes auch «Distanz-Elektroimpulsgeräte»
(DEIG) anwenden dürfen - neben den üblichen Schlagstöcken und
Schusswaffen.
Die Bundespolizei setze bereits «im Zuge der erweiterten
Anwendererprobung» bundesweit 300 DEIG in ausgewählten Dienststellen
ein, teilt eine Sprecherin des Bundespolizeipräsidiums auf Nachfrage
mit. Die Erfahrungen aus der Erprobung seien positiv. Nun werde die
sukzessive Ausstattung weiterer Dienststellen folgen, orientiert am
einsatztaktischen Bedarf.
Bundesländer blicken unterschiedlich auf Taser
In einigen Bundesländern, darunter Bayern, ist die Polizei inzwischen
überall mit Tasern ausgestattet. Andere Landesregierungen, bei denen
diese bislang ausschließlich Spezialkräften zur Verfügung stehen,
ziehen jetzt teilweise nach.
Bisher gehörte der Taser in Baden-Württemberg nur bei
Spezialeinheiten der Polizei zur Ausrüstung - jetzt sollen auch
Streifenpolizisten in einigen Regionen für eine Testphase 40 Geräte
erhalten.
Argumente der Befürworter:
Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, sagt, er habe seine
Meinung geändert: «Auch wenn ich selbst früher skeptisch war, stehe
ich heute dem Taser positiv gegenüber.» Bei seinen Gesprächen mit
Bundespolizisten - vor allem an Bahnhöfen - höre er, dass sich das
Gerät als Einsatzmittel in der Praxis bewährt habe, sagt der frühere
Polizist und langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete. «Ich glaube, dass
hierbei auch die abschreckende Wirkung ein erheblicher Faktor für die
Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten sein wird.»
Der Effekt, dass das Ziehen des Tasers, bei dem ein grelles Licht und
ein lauter Alarmton ausgelöst werden, oftmals schon reicht, um einen
aggressiven Menschen zu stoppen, ist ein wichtiges Argument für seine
Befürworter. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen
Innenministeriums kam es in NRW beispielsweise im vergangenen Jahr zu
1.316 Taser-Einsätzen, bei denen die Elektroschockpistolen 279 Mal
abgefeuert wurden.
Die Gewerkschaft der Polizei sei die «politisch ideologische Debatte
zu diesem wirksamen Einsatzmittel leid» und erwarte nun eine
Ausstattung aller Polizeibehörden mit dem Taser, sagt GdP-Chef
Kopelke.
Argumente der Gegner:
Kritiker verweisen auf mögliche gesundheitliche Folgen des
Taser-Einsatzes sowie auf Risiken bei der Verwendung gegen Menschen,
die zuvor Drogen konsumiert haben.
Der Rechtsmediziner Rüdiger Lessig vom Universitätsklinikum Halle
(Saale) sagte bei einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss
des Bundestages vergangenes Jahr, abgesehen von leichten Verletzungen
durch die zwei eindringenden Elektroden sehe er kein generelles
Risiko bei der Anwendung der Elektroschockpistolen.
Er schränkte jedoch ein, schwerwiegende Verletzungen seien möglich,
wenn das Gesicht oder Genitalien getroffen würden. Bedacht werden
müsse auch die Sturzgefahr - etwa wenn jemand auf einer Treppe oder
einem Hausdach steht. Risiken könnten auch bei schwerwiegenden
gesundheitlichen Problemen bestehen, etwa Herzerkrankungen. Bei
Menschen in psychischen Ausnahmesituationen bestehe das Risiko eines
Sauerstoffmangels, ähnlich wie bei der Fixierung solcher Menschen am
Boden.
Eine Vertreterin von Amnesty International forderte in der Anhörung,
der DEIG-Einsatz dürfe ausschließlich zur Vermeidung des
Schusswaffeneinsatzes zulässig sein.
«Keine harmlosen Hilfsmittel»
Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag,
Ronald Hande, warnte im vergangenen Sommer: «Taser sind keine
harmlosen Hilfsmittel, sondern potenziell tödliche Waffen.» Die
Elektroschockpistolen in den Standardkatalog der Bewaffnung der
Thüringer Polizei aufzunehmen, lehne seine Fraktion entschieden ab.
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