Ärztliche Leitung weist Vorwürfe zu Missbrauchsfall zurück
Warum weisen Chefarzt und Oberärztin die Vorwürfe nach dem
mutmaßlichen Missbrauch zurück? Das Ministerium und die
Staatsanwaltschaft bleiben mit Details zurückhaltend.
Potsdam/Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Nach ihrer fristlosen Kündigung
infolge eines mutmaßlichen Kindesmissbrauchs in einem Maßregelvollzug
in Brandenburg an der Havel weist die ärztliche Leitung Vorwürfe
zurück. Das Gesundheitsministerium teilte dazu auf Anfrage mit: «Der
Sachverhalt muss vom Gericht aufgeklärt werden.» Die
Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im
Maßregelvollzug wegen des Verdachts des schweren sexuellen
Missbrauchs eines Kindes untergebracht ist.
Der frühere Chefarzt ließ über seinen Anwalt mitteilen, ihm seien
keine Warnungen vor einem Besuch des Mädchens in der Klinik bekannt.
Zunächst berichtete «Potsdamer Neueste Nachrichten» (PNN). Aus seiner
Sicht gebe es Zweifel daran, ob die Vorwürfe zutreffen könnten, weil
das Kind als Minderjährige stets in Begleitung der Mutter zu Besuch
gewesen sei und es Sicherheitseinrichtungen im Besucherraum gebe.
Oberärztin: Mutter stets anwesend
Die leitende Oberärztin wandte sich ebenfalls gegen Vorwürfe. Aus der
Krankenakte seien zu keinem Zeitpunkt Hinweise hervorgegangen, dass
der Angeklagte die Besuche des Mädchens mit seiner Mutter für
sexuellen Missbrauch nutzen könne, ließ sie über ihren Anwalt
mitteilen. Auch sie habe Zweifel an den Vorwürfen des sexuellen
Missbrauchs an einem Kind für eine Dauer von fünf Jahren, weil die
Mutter stets anwesend gewesen sei. Zudem hieß es in dem Schreiben,
das Mädchen sei zwischenzeitlich volljährig und nicht die leibliche
Tochter des Patienten.
Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerdens des Falls am 3.
November den beiden ärztlichen Leitungen der Klinik fristlos
gekündigt.
Ermittlungen laufen
Der Beschuldigte im Fall des mutmaßlich schweren Kindesmissbrauchs
ist ein vorbestrafter Sexualstraftäter, wie die Staatsanwaltschaft
Potsdam mitgeteilt hatte. Er sei wegen Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung von Kindern im Maßregelvollzug untergebracht.
Das Landgericht Potsdam hatte den Mann im Mai 2008 zu einer
Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und
seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt nun gegen ihn. Die Behörden
halten sich unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen und
Persönlichkeitsrechte mit Angaben zu dem Fall bedeckt.
Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund
ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die
Menschen sollen in der forensischen Psychiatrie behandelt und die
Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden. Im Land Brandenburg gibt
es zwei solcher Einrichtungen. Am Standort Brandenburg/Havel können
laut Ministerium 131 Patienten untergebracht werden.
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