Stallpflicht im Enzkreis wegen Vogelgrippe bei Wildvögeln

Geflügelhalter im nördlichen Enzkreis müssen ihre Tiere jetzt im
Stall lassen. Was steckt hinter der neuen Pflicht - und wie groß ist
die Gefahr durch H5N1 wirklich?

Vaihingen (dpa/lsw) - Aufgrund von Vogelgrippe-Funden bei heimischen
Wildvögeln hat das Landratsamt für den nördlichen Enzkreis eine
Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Sie betrifft die Gemarkungen
von Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars, wie das
Landratsamt in Vaihingen an der Enz (Kreis Ludwigsburg) mitteilte.
Die Anordnung gilt zunächst bis zum 12. Februar. 

Bei einem Turmfalken, der in der Gemeinde Ölbronn-Dürrn tot
aufgefunden wurde, und bei drei toten Silberreihern in der Nähe des
Aalkistensees und am Eselbachteich südlich von Knittlingen wurde das
Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Seit dem Herbst kommt es
in Europa und Deutschland zu einem starken Anstieg von nachgewiesenen
Vogelgrippe-Fällen (H5N1) bei Geflügel und Wildvögeln.

Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des
Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist trotz eines Rückgangs nicht
von einer nachhaltigen Entspannung der Lage auszugehen. Das FLI
schätzt daher das Risiko des Eintrags der Vogelgrippe in
Geflügelhaltungen durch Wildvögel «weiterhin als hoch ein».

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