Land erweitert Förderung für Praxis- und Apothekengründungen

Für vor dem Ruhestand stehende Ärzte und Pharmazeuten in kleinen
Orten ist es nicht leicht Nachfolger zu finden, denen sie ihre Praxis
oder Apotheke verkaufen können. Landesförderung soll helfen.

Erfurt (dpa/th) - Die Landesregierung weitet die Förderung für die
Gründung oder Übernahme von Arztpraxen und Apotheken in ländlichen
Gebieten aus. Seit Jahresbeginn kann eine Niederlassung jeweils mit
maximal 50.000 Euro aus Landesmitteln gefördert werden, wie das
Gesundheitsministerium mitteilte. Bislang lag der Höchstbetrag bei
40.000 Euro. Zudem würden nun auch bislang von der Förderung
ausgeschlossene Verwandte ersten Grades von Heilberuflern, die sich
in bestimmten Regionen niederlassen wollen, einbezogen.

Mit der unter der rot-rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten
Niederlassungsförderung für selbstständige Heilberufler will das Land

die Gesundheitsversorgung in kleinen Städten und Gemeinden für die
nächsten Jahre sicherstellen. In Thüringen sind derzeit 96 Hausarzt-
und etwa fünf Kinderarztsitze zu besetzen, wie aus einer Übersicht
der Kassenärztlichen Vereinigung hervorgeht. Engpässe gibt es auch
bei Augenärzten, Hautärzten, Neurologen und HNO-Ärzten. 

Netz an Zahnärzten und Apotheken nicht mehr so dicht

Zuletzt hatten sich auch regionale Versorgungslücken bei Zahnärzten
entwickelt /- nachdem Thüringen viele Jahre zu den Bundesländern mit
dem dichtesten Zahnarztnetz gehört hatte. Viele Zahnärzte finden
keine Nachfolger für ihre Praxen. Seit Jahren sinkt zudem die Zahl
der Apotheken, laut Landesapothekerkammer gab es zu Jahresbeginn 474
Apotheken in Thüringen, rund 110 weniger als im Jahr 2010. 

Die Höhe der im Einzelfall ausgereichten Fördersumme ist unter
anderem abhängig von der jeweiligen Berufsgruppe und der
Einwohnerzahl der Orte, in denen die Heilberufler Praxen oder
Apotheken neu gründen beziehungsweise bestehende übernehmen wollen.
Zusätzlich können laut Ministerium auch Förderungen für den Ausbau

der Barrierefreiheit von bis zu 5.000 Euro gewährt werden.

Von der Erweiterung des Förderkreises auf Verwandte ersten Grades von
Inhabern bestehender Praxen oder Apotheken dürften vor allem deren
Kinder profitieren, die diese weiterführen wollen.

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