Klage von Corona-Impfopfer ist abgewiesen
Nach einer Corona-Impfung erleidet eine Frau einen schweren
Hirnschaden. Schmerzengeld steht ihr nach einem Urteil nicht zu. Die
Gründe.
Trier (dpa/lrs) - Die Klage eines Corona-Impfopfers gegen den
Impfstoffhersteller Astrazeneca ist vor dem Landgericht Trier
abgewiesen worden. Die Klägerin aus Trier habe aus rechtlichen
Gründen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, sagte die Vorsitzende
Richterin Judith Selbach.
Die Kammer gehe davon aus, dass der Impfstoff grundsätzlich ein
positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt habe. Das hätten Experten
zuvor bereits abgebildet. Daher werde von einem weiteren Gutachten
abgesehen, sagte die Richterin.
Auch der Anspruch der Klägerin auf eine Auskunftspflicht des
Herstellers zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes
werde zurückgewiesen. Astrazeneca habe die Triererin im Verfahren
vollumfänglich informiert.
Impfopfer wird heute rund um die Uhr betreut
Klägerin Mandy Klöckner hatte nach der Corona-Impfung Anfang März
2021 eine Sinusvenenthrombose, eine gefährliche Verstopfung der
Venen, erlitten, an der sie fast gestorben wäre. Bis heute ist die
51-Jährige auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen.
Die Berufsgenossenschaft und das Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung haben den Impfschaden der früheren Erzieherin in einem
Kindergarten anerkannt. Klöckner führt die Schäden auf den Impfstoff
zurück und meint, dieser habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis
gehabt.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Klägerin sei sehr früh geimpft worden, sagte die Richterin.
Damals seien nur wenige Fälle von Sinusvenenthrombosen bekannt
gewesen. In Deutschland waren am 19. März 2021 Impfungen mit dem
Vakzin von Astrazeneca vorübergehend ausgesetzt worden. Dann empfahl
die Ständige Impfkommission den Stoff nur noch für Menschen über 60
Jahre.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung vor dem
Oberlandesgericht Koblenz möglich. «Wir prüfen momentan, ob wir das
tun werden», sagte der Sohn von Mandy Klöckner, Jan Klöckner. «Wir
sind alle sehr überrascht und auch schockiert, dass die Klage
abgewiesen wurde.»
Eigentlich hätte die Kammer zum jetzigen Zeitpunkt gar kein Urteil
treffen können, sagte er. Derzeit werde vor dem Bundesgerichtshof ein
ähnlich gelagerter Fall einer Frau mit Corona-Impfschaden auf
Hersteller-Haftung geprüft. Hier soll eine Entscheidung im März
fallen.
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