Klage von Corona-Impfopfer - Gericht verkündet Entscheidung

Nach einer Corona-Impfung erleidet eine Frau einen schweren
Hirnschaden. Dafür muss ihrer Ansicht nach der Impfstoff-Hersteller
haften. Was sagt das Gericht?

Trier (dpa/lrs) - Im Prozess um die Klage eines Corona-Impfopfers aus
Trier gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wird an diesem
Donnerstag (8.50 Uhr) vor dem Landgericht Trier eine Entscheidung
verkündet. Ob dies ein Urteil sei, dass das Verfahren abschließe,
könne man im Vorfeld nicht sagen, teilte der Gerichtssprecher mit.
Denkbar sei auch ein Beschluss, dass man in die weitere
Beweisaufnahme einsteigen wolle.

Die Klägerin Mandy Klöckner hatte nach der Corona-Impfung Anfang März

2021 eine Sinusvenenthrombose, eine gefährliche Verstopfung der
Venen, erlitten, an der sie fast gestorben wäre. Bis heute ist sie
auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen. Die Berufsgenossenschaft
hat den Impfschaden der früheren Erzieherin in einem Kindergarten
anerkannt.

Klöckner hat den Hersteller Astrazeneca unter anderem auf
Schmerzensgeld verklagt. Zudem begehrt sie Auskunft zu bekannten
Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes. Sie führt die Schäden
auf den Impfstoff zurück und meint, dieser hätte kein positives
Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.

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