Lebenslange Haft nach Mord an fast blinder Lebensgefährtin
Mit einem Fleischermesser griff ein Mann eine fast blinde Frau an -
und erzählte danach zunächst eine erfundene Geschichte. Nun spricht
ein Gericht ihn schuldig.
Bonn (dpa/lnw) - Wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin hat das
Bonner Landgericht einen 29-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt.
Die Kammer ging davon aus, dass der Angeklagte die 30-Jährige, die
unter einer starken Sehschwäche litt und fast erblindet war, mit
Vorsatz getötet und dabei ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt
hatte. «Mit einem körperlichen Angriff hat das Opfer nicht
gerechnet», hieß es im Urteil.
Nach der Verkündung im voll besetzten Gerichtssaal beruhigte die
Mutter der Getöteten sich kaum. Minutenlang hielten sich die Eltern,
die als Nebenkläger aufgetreten waren, aneinander fest.
Der Angeklagte - ein Informatiker - war nach Erkenntnissen des
Gerichts im Mai 2025 mit einem Fleischermesser frontal auf die
30-Jährige zugegangen, die sich im Flur der gemeinsamen Wohnung
aufgehalten hatte. «Kraftvoll» soll er auf die hilflose Frau
eingestochen haben, bis sie zu Boden fiel. Danach stach er weiter zu.
Anschließend soll er sich zunächst umgezogen und dann die Polizei
gerufen haben. Den Beamten erzählte er, es habe einen Überfall im
Haus gegeben - dabei sei die Frau die Treppe hinuntergestürzt. Auf
dem Weg zur Klinik verblutete die 30-Jährige.
Angeklagter gestand die Tat
Im Prozess gestand der Angeklagte schließlich die Tötung. Er habe
sich - wie so oft - von seiner Freundin gedemütigt und angegriffen
gefühlt. An diesem Morgen habe sie ihn - weil er wegen seiner
Depressionen nicht habe aufstehen wollen - beschimpft und auch den
Sex mit ihm kritisiert. Er habe im Affekt gehandelt.
Die Bonner Richter jedoch nahmen ihm die Einlassung nicht ab: Der
häusliche Streit sei nach bekanntem Muster abgelaufen, es sei eine
«bekannte Spirale» gewesen. Der Angeklagte neige, so hieß es im
Urteil, zu Ausreden und Lügen. Eine schwerwiegende psychische Störung
jedoch stellte ein Gutachter nicht fest.
Das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten zudem zu 60.000 Euro
Schmerzensgeld. An die Eltern der Getöteten sollen jeweils 25.000
Euro gehen. Weitere 10.000 Euro soll der Angeklagte an sein Opfer
zahlen; das Schmerzensgeld wird an die Eltern der Frau vererbt.
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