Gericht rügt Regierungs-Auskünfte während der Corona-Krise
Im März 2021 dominierte Corona das Leben in Bayern. Fast fünf Jahre
stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass das
Gesundheitsministerium in der Kommunikation im Landtag Fehler gemacht
hat.
München (dpa/lby) - Die Staatsregierung hat während der
Corona-Pandemie eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn
zum Kauf von Schutzmasken teilweise nur unzureichend beantwortet. Das
hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München entschieden.
Konkret monierten die Richter etwa eine Verletzung des
parlamentarischen Fragerechts im März 2021, da «ohne hinreichende
Begründung» eine Frage zur geprüften Schutzwirkung von FFP2-Masken
eines bestimmten Herstellers «vollständig unbeantwortet bleibt».
Auf Auskunft zu Masken-Geschäft nur ansatzweise beantwortet
Auch bei einer anderen Frage zum Abschluss eines Masken-Kaufs, so die
Urteilsbegründung, sei der Informationsanspruch des Abgeordneten des
bayerischen Landtags durch die nur ansatzweise Beantwortung «nicht
hinreichend gerecht» erfüllt worden. Von Brunn hatte gefragt, welche
Mitglieder der Staatsregierung über die jeweiligen Verhandlungen für
die Anschaffung von Masken informiert waren. Das Ministerium hatte
die Auskunft nicht erteilt und dabei auf die Kürze der Zeit für die
Beantwortung und den hohen Aufwand durch eine «eingehende Abfrage»
verwiesen.
Das Gericht ließ dies nicht gelten. «In der Kürze der zur Verfügung
stehenden Zeit konnte von ihr zwar nicht erwartet werden, dass sie
jegliche gesprächsweise erfolgte Informationsvorgänge ermittelte und
zusammenstellte. Möglich erscheint aber jedenfalls eine kurzfristige
Sichtung der Protokolle der Sitzungen des Katastrophenstabs oder des
Ministerrats. Diese hätten Auskunft darüber geben können, wer an
Sitzungen teilgenommen hat, in denen es um Maskenkäufe ging», heißt
es in der Begründung. Daher genügt die Antwort nicht den
verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Gesundheitsministerium reagierte Verhalten auf Urteil
Das Gesundheitsministerium reagierte verhalten auf das Urteil. «Wir
haben im Verfahren die Auffassung vertreten, dass die Staatsregierung
unter den außergewöhnlichen Bedingungen der Corona-Pandemie mit hohem
Zeitdruck und großer Arbeitsbelastung dem Informationsbedürfnis des
Antragstellers von Brunn in ausreichendem Umfang nachgekommen ist.
Bestätigt wurde nun, dass dies weitgehend auch geschehen ist -
abgesehen von zwei Teilfragen», teilte ein Sprecher auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur mit.
Staatsregierung nannte Klage im Verfahren «unbegründet»
Die Staatsregierung hatte die Klage von Brunn schon im Verfahren als
«unbegründet» bezeichnet. «Sie verweist insbesondere auf ein
fehlendes Informationsbedürfnis, weil der Antragsteller bereits
umfangreiche Auskünfte auf vorangegangene Anfragen erhalten habe»,
hieß es in der Urteilsbegründung.
Von Brunn zufrieden: «Kontrollrechte des Parlaments» gestärkt
Von Brunn wertete das Urteil als Stärkung der Kontrollrechte des
Parlaments und vor allem der Opposition. «Die Regierung ist dem
Parlament Rechenschaft schuldig und darf nicht einfach unbequeme
Auskünfte verweigern - das gilt auch in einem Krisenfall wie Corona»,
sagte er.
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