Unzulässig abgerechnete Medikamente: Zwei Männer verurteilt

Die Männer sollen die Apothekenpflicht für Medikamente umgangen
haben. Der Schaden für die Krankenkassen: fast zehn Millionen Euro.
Nun hat das Landgericht Nürnberg-Fürth ein Urteil gesprochen.

Nürnberg (dpa/lby) - In einem Betrugsprozess um unzulässig
abgerechnete Medikamente im Millionenwert hat das Landgericht
Nürnberg-Fürth einen Apotheker aus München und einen Geschäftsfüh
rer
eines Nürnberger Unternehmens verurteilt. Der angeklagte Apotheker
erhielt nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine Bewährungsstrafe
von zwei Jahren. Der Geschäftsführer - ein Mediziner - muss demnach
eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro bezahlen. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des angeklagten
Mediziners hat bereits Revision eingelegt.

Verfahren gegen weitere Beschuldigte eingestellt

Ursprünglich hatte die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von
Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg vier Männer angeklagt und diesen
gewerbsmäßigen Bandenbetrug vorgeworfen. Über die Nürnberger Firma

sollen schwer kranke Patienten mit hochpreisigen Medikamenten
versorgt worden sein, die apothekenpflichtig sind. Diese Arzneimittel
dürfen also nur von Apotheken verkauft werden. 

Dabei soll die Apothekenpflicht bewusst umgangen worden sein, die
Medikamente sollen direkt an die Kunden gegangen - und dennoch bei
den Krankenkassen abgerechnet worden sein. Die bei den Krankenkassen
beantragten Leistungen summierten sich auf mehr als neun Millionen
Euro. 

Der Verdacht des Bandenbetruges hatte sich nach Angaben der
Gerichtssprecherin während des Prozesses aber nicht erhärtet. Das
Verfahren gegen zwei der ursprünglich vier Angeklagten war demnach im
Laufe des Prozesses gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt
worden.

Neun Millionen Euro sollen eingezogen werden

Rechtlich wertete das Gericht die Taten des Apothekers als versuchten
Betrug. Der Geschäftsführer wurde wegen fahrlässigen Verstoßes gege
n
das Arzneimittelgesetz verurteilt - dessen Taten wertete das Gericht
als eine fahrlässige Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an
Nichtberechtigte. Vom Vorwurf des Betruges wurde der Geschäftsführer
freigesprochen.

Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass das Geschäftsmodell
des Nürnberger Unternehmens im Hinblick auf die Regelungen zur
Apothekenpflicht nicht gesetzeskonform gewesen sei, da der Apotheker
aus München keine Verfügungsgewalt über die durch das Unternehmen an

die Patienten abgegebenen Medikamente gehabt habe. Eine Abrechnung
gegenüber den Krankenkassen sei daher nicht zulässig gewesen. Das
Gericht ordnete deshalb auch die Einziehung der mehr als neun
Millionen Euro bei dem Apotheker an.

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